Staatssekretär Aeikens nennt Rukwied-Äußerungen „nahezu grotesk übertrieben“

Als „maßlose Übertreibung“, die „jeglicher Grundlage entbehrt“ und „einer sachlichen Diskussion alles andere als dienlich“ ist, hat der Staatsekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens, Äußerungen des Präsidenten des Bauernverbands (DBV) Joachim Rukwied, bezeichnet. In seiner Eröffnungsrede zum diesjährigen DBV-Grummetfest hatte Rukwied geäußert, dass die durch das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ zu erwartenden Einschränkungen im Ackerbau auf mehr als 3 Millionen Hektar einen Wertverlust dieser Flächen in Höhe von 30 Milliarden Euro bedeuten würden. „Sie haben diese Hochrechnung aus der Behauptung hergeleitet, nach dem Pflanzenschutz auf drei Millionen Hektar Fläche verboten werden würde und diese Flächen dadurch einen Wertverlust von 10.000 Euro pro Hektar erleiden würden. Diese Zahlen sind nahezu grotesk übertrieben“, schreibt Aeikens in einem Brief an Rukwied. Zu „signifikanten Einschränkungen“ komme es nur „für einen sehr kleinen Anteil dieser Flächen“. Dies beträfe vor allem Ackerland in FFH-Gebieten, auf dem die Anwendung von Herbiziden und noch in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festzulegenden biodiversitätsschädigenden Insektiziden verboten werden soll. Das heiße, dass anders als suggeriert, nicht alle Pflanzenschutzmittel betroffen sind, sondern beispielsweise Fungizide, aber auch nicht in der Verordnung genannte Insektizide, weiter angewandt werden dürfen. Diese Fläche umfasse rund 158.000 Hektar. Ferner betroffen seien rund 1,1 Millionen Hektar Dauergrünland. Da auf Grünland Herbizide in weit geringerem Umfang und Insektizide kaum angewandt würden, seien die zu erwartenden Einschränkungen für die Bewirtschaftung dieser Flächen um ein Vielfaches geringer. Außerdem weist Aeikens in dem Brief darauf hin, dass bereits jetzt landwirtschaftlich genutzte Gebiete in FFH-Gebieten bestimmten Bewirtschaftungsbeschränkungen unterliegen können, die sich aus der Art und dem Zweck der Schutzgebietseinrichtung ergeben. Welche das sind, legen die Länder in eigener Zuständigkeit fest. Die Einbeziehung dieser Flächen in das Aktionsprogramm Insektenschutz bedeute daher nicht im Umkehrschluss, dass all diese Flächen vorher uneingeschränkt bewirtschaftet werden konnten. „Außerdem sind, wie Ihnen bekannt ist, auch künftig zur Bewirtschaftung notwendige Ausnahmen vorgesehen. Ebenfalls bekannt ist Ihnen, dass um die Folgen unvermeidbarer Einschränkungen abzumildern in der GAK ein Sonderrahmenplan Insektenschutz aufgelegt werden soll, in dem alleine die Bundesmittel 50 Millionen Euro betragen werden. Es ist mir daher absolut schleierhaft, wie Sie auf die Annahme von 10.000 Euro Wertverlust pro Hektar gekommen sind“, so Aeikens. Dies gelte auch für die 738.000 Hektar Ackerland und 846.000 Hektar Dauergrünland, die in Vogelschutzgebieten aber nicht in FFH-Gebieten liegen. Für diese Flächen sei vorgesehen, dass die Länder die Möglichkeit erhalten, Herbizid- und bestimmte Insektizidanwendungen einzuschränken, allerdings nur, wenn eine besondere Bedeutung für den Insektenschutz dargelegt werden kann. „Es ist aufgrund dieser Einschränkung nicht davon auszugehen, dass es zu großflächigen und weitreichenden Verboten kommen wird“, schreibt Aeikens an den DBV-Präsidenten.
23.09.2019
Von: FebL

Deutliche Kritik an Äußerungen des DBV-Präsidenten Joachim Rukwied (re.) hat Staatssekretär Onko Aeikens (li.) in einem Brief an Rukwied geäußert. Foto: DBV