Staatliche Förderung einer Mehrgefahrenversicherung aus den Agrargeldern nicht sinnvoll

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) begrüßt die ablehnende Haltung des Bundesagrarministeriums in der Frage der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

„Es steht außer Frage, dass die wetterbedingten Risiken zugenommen haben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiter zunehmen werden“, erklärt BDM-Vorsitzender Stefan Mann. „Vor diesem Hintergrund sind wir Bäuerinnen und Bauern gut beraten, uns mit der Absicherung gegen wetterbedingte Schäden an unseren Kulturen zu befassen.“

„Aufgrund der sehr großen Vielfalt an Betriebsstrukturen und ganz unterschiedlicher naturräumlicher Voraussetzungen sind die Risiken jedoch sehr unterschiedlich verteilt und müssen entsprechend differenziert und betriebsindividuell betrachtet werden. So ist z.B. bei Grünland die Wahrscheinlichkeit eines ganzjährigen Ernteausfalls wesentlich geringer als im Marktfruchtbereich. Würde eine Mehrgefahrenversicherung mit den Finanzmitteln der GAK staatlich gefördert, würden diese Agrargelder ungerecht verteilt. Denn mit den Finanzmitteln der GAK soll vielmehr über eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen die Leistungsfähigkeit der gesamten Landwirtschaft sichergestellt werden. Die betriebliche Risikoabsicherung ist im Regelfall jedoch eine einzelbetriebliche Entscheidung,“ gibt Stefan Mann zu bedenken. Festzuhalten sei weiterhin, dass die für die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen notwendigen Finanzmittel bei der Finanzierung wichtiger Vorhaben wie z. B. der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete fehlen würden. „Unser zentraler Kritikpunkt an einer staatlichen Förderung einer Mehrgefahrenversicherung aber ist die Tatsache, dass damit indirekt vor allem die Versicherungswirtschaft subventioniert wird“, betont Mann.

Die beste Risikoabsicherung ist nach Ansicht des BDM ein gutes Einkommen der Landwirtschaft über den Erlös für ihre Agrarprodukte. „Mit einer Vorsorge nach dem „Drei-Ernten-Prinzip“ – das heißt „Eine Ernte auf dem Bankkonto, eine auf dem Halm und eine in der Scheune“ – sind unsere Vorfahren ganz gut gefahren“, so Stefan Mann. „Wenn die Ländervertreter, die jetzt die Haltung des Bundesagrarministeriums kritisieren, in diese Richtung gehen würden, wären sie auf einem guten Weg, der die Landwirtschaft tatsächlich resilienter und krisenfest machen würde“, regt Mann an. „Mit einer staatlichen Förderung von Versicherungslösungen, bei denen vor allem die Versicherungsgesellschaften profitieren, befinden sie sich auf Abwegen.“

Das BMEL respektive der Bund hatte seine ablehnende Haltung unter anderem in einem mündlichen Bericht auf der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) deutlich gemacht. In einer Protokollerklärung der AMK fordern die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Bund auf, seine ablehnende Haltung aufzugeben und die von den Ländern als dringend notwendig angesehene staatliche Unterstützung einer betrieblichen Risikoabsicherung über (Mehrgefahren-) Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken über die GAK nicht länger zu blockieren.

  

25.04.2022
Von: FebL/PM

BDM-Vorsitzender Stefan Mann. Bildquelle: BDM