Schweinehaltung am Bundesverfassungsgericht
Das Land Berlin hat ein Normenkontrollverfahren für die Überprüfung der bundesrechtlichen Vorschriften zur Schweinehaltung vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet. Nach Einschätzung des im rot-rot-grünen Berliner Senat federführenden Justizsenators Dr. Dirk Behrendt (Grüne) verstoßen die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen gegen das Tierschutzgesetz aber auch gegen die Verfassung. Natürlich werden im Stadtstaat Berlin nur vergleichsweise wenig Schweine gehalten. Gleiches gilt auch für Hamburg. Auch die Hamburger Regierung aus SPD und Grünen hatte zuvor eine Überprüfung durch ein Normenkontrollverfahren diskutiert, wart aber dann am widerstand der SPD gescheitert. Vorausgegangen war dem jetzigen Schritt vor das Bundesverfassungsgericht ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes „Rechtsgutachten zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie der Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben“