Richterbund lehnt geplanten Gerichtshof ab

In dieser Woche fand im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur möglichen Errichtung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofes (Multilateral Investment Court – MIC) als einem „neuen“ Instrument in der Freihandelspolitik statt. Um Verhandlungen über diesen Gerichtshof aufzunehmen, hatte die EU-Kommission den EU-Rat, also die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer, im September 2017 zur Erteilung eines entsprechenden Mandats aufgefordert. In der Anhörung hat der Deutsche Richterbund (DRB) dieses Verhandlungsmandat entschieden abgelehnt. „Internationaler Investorenschutz bedarf klarer materiell-rechtlicher Vorgaben, die bisher fehlen. Der von der Europäischen Kommission angestrebte Weg, ein multinationales Gericht zu schaffen, welches sich sein anwendbares Recht selbst schaffen kann, ist der falsche Weg“, heißt es in einer dort eingereichten Stellungnahme, die der DRB bereits unmittelbar nach Vorlage des Mandatsentwurfs durch die EU-Kommission im September 2017 erstellt hatte. „Das von der Kommission angestrebte Mandat zielt auf die Einrichtung eines Gerichts, dem auch weiterhin demokratisch gesetztes Recht als Entscheidungsbasis fehlt“, heißt es in der Stellungnahme. Bereits zuvor hatte der DRB private Schiedsgerichte wie das ICS (Investment Court System) abgelehnt, das als »Reformvorschlag« infolge der deutlichen öffentlichen Proteste und Kritik an TTIP und CETA von der EU-Kommission vorgelegt wurde und sich seit Februar 2016 auch im CETA-Vertrag findet, schreibt Berit Thomsen, Referentin für internationale Agrarpolitik der AbL im aktuellen Kritischen Agrarbericht 2018. „Klagemöglichkeiten für Konzerne in Handelsabkommen sind ebenso abzulehnen wie die regulatorische Kooperation. Diese ermöglicht es Konzernen, sich frühzeitig in Gesetzesverfahren einzubringen, die etwa Umwelt- und Tierschutz verbessern sollen, und somit Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen. Diese Möglichkeit findet sich trotz heftiger Kritik aus der Zivilgesellschaft in den vergangenen Jahren auch weiterhin in den »neuen« geplanten Abkommen wie beispielsweise Jefta“, so Thomsen weiter. In der Anhörung wurde erneut deutlich, dass der Investorenschutz bei Streitigkeiten zwischen Staaten und Investoren nur für ausländische Investoren gilt, während inländische Investoren auf den in dem jeweiligen Staat vorgesehenen Instanzenweg angewiesen sind. Ferner geht es lediglich um Investorenschutz, von Pflichten zum Beispiel bezüglich der Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards oder den Menschenrechten ist in den Verhandlungsrichtlinien, die dem Mandat zugrunde liegen, nicht die Rede, geschweige denn, dass bei Verstößen durch Investoren gegen die genannten Standards oder Rechte Klagemöglichkeiten gegen diese Investoren vorgesehen sind. Der Deutsche Richterbund ist mit mehr als 16.500 Mitgliedern in 25 Landes- und Fachverbänden (bei bundesweit 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Zusammenfassend fordert er in seiner Stellungnahme „Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf, der Europäischen Kommission das geforderte Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines Multinationalen Investitionsgerichts (MIC) zu verweigern“. Die Bundesregierung ist dieser Aufforderung, die wie das aktuelle Verhandlungsmandat ja bereits Ende 2017 vorlag, offensichtlich nicht nachgekommen. Am 20. März hat der Rat „ohne Aussprache die Verhandlungsrichtlinien angenommen, mit denen die Kommission ermächtigt wird, im Namen der EU ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auszuhandeln“, ist auf der Homepage des Rates zu lesen.
09.06.2018
Von: FebL