Der von der Ampel vorgelegte Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sieht auch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Demnach soll der Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft, der Pauschalisierungssatz bei der Umsatzsteuer, von 9 auf 8,4% gesenkt werden und die neue Regelung umgehend nach der noch in diesem Jahr geplanten Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Ab 1.1.2025 soll sie laut dem Entwurf dann auf 7,8 % gesenkt werden. Nur kleine und mittelgroße Betriebe, die einen Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro haben, können die Pauschalisierung überhaupt nutzen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht in den Plänen eine Mehrbelastung für die Betriebe und lehnt sie ab. „Einen nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte“ stellt auch der Bundesrat in einem Beschluss fest.
„Wird der Satz von 9 auf 8,4% gesenkt und 2025 sogar auf 7,8%, dann droht den Betrieben erneut eine Mehrbelastung. Das ist für uns Bäuerinnen und Bauern überhaupt nicht nachvollziehbar“, erklärt Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL, und verweist auf Bundesfinanzminister Christian Lindner, der im Zusammenhang mit den Bauernprotesten Anfang des Jahres versprochen habe, Maßnahmen umzusetzen, die die Rücknahme der Agrardiesel-Steuerbefreiung kompensieren. „Mit der Senkung des Pauschalisierungssatz wird allerdings das Gegenteil davon erreicht und sie trifft vor allem die Gruppe der Betriebe, die durch kleinere Strukturen Vielfalt in Landschaft zum Nutzen von Umwelt und Klima aber auch Vielfalt im ländlichen Raum zum Nutzen unserer Demokratie erhalten. Erschwerend kommt für uns Betriebe hinzu, dass die Produktionskosten durch die Inflation der vergangenen Jahre spürbar gestiegen sind. Dieses höhere Kostenniveau wurde von den Erlösen kaum aufgefangen. Die AbL lehnt eine Absenkung des Pauschalisierungssatzes ab und fordert zudem die Ampelregierung auf, dringend die erforderlichen und vorliegenden marktpolitische Maßnahmen umzusetzen. Das ermöglicht uns Bäuerinnen und Bauern eine bessere Marktstellung in der Wertschöpfungskette, um höhere und kostendeckende Preise durchzusetzen. Diese wirtschaftlichen betrieblichen Perspektiven ermöglichen zudem die notwendige klima- und umweltverträgliche Weiterentwicklung unserer Höfe", so Schulz.
Bundesrat für Verzicht
In einem Beschluss des Bundesrates zu dem Entwurf heißt es unter anderem: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gerade die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes einen nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte darstellt. Anstatt unnötige Bürokratie – wie es ursprünglich das erklärte Ziel der Bundesregierung war – abzubauen, werden neue Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten und Auslegungsprobleme geschaffen. Dies wiegt umso schwerer, als mit einem Inkrafttreten der Regelung absehbar erst gegen Ende des laufenden Jahres 2024 zu rechnen ist und damit der neue Durchschnittssatz nur für einen sehr kurzen Zeitraum gelten würde. Der Bundesrat fordert daher, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten.“
