Öffentliche Leistungen statt erster Säule

Vertragsnaturschutz, der Ökolandbau, die Anlage von Gewässerrandstreifen, tiergerechte Ställe, der Anbau von Eiweißpflanzen sowie Beratungsleistungen für den Klima-, Tier- und für den Gewässerschutz.sind nach den Vorstellungen, des Schleswig-Holsteinischen Agrarministers Dr. Robert Habeck Gegenleistungen der Landwirtschaft, auf die eine zukünftige Förderung ausgerichtet seien sollte. Habeck stellt in seiner Regierungserklärung fest, dass in Schleswig-Holststein bis zum Ende der Förderperiode 2020 419 Mio Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2 Mrd Euro an Direktzahlungen gegenüberstehen. Damit würde fast das Fünffache für nicht definierte Leistungen und somit „inhaltlich unkonditioniert“ ausgegeben. Die Umschichtung von 4,5 Prozent aus der ersten in die zweite Säule sei ein Einstieg in einen Systemwechsel, „der aus meiner Sicht mittelbar zur Abschaffung der Ersten Säule führen muss“, sagte Habeck. Schon jetzt gebe es in Schleswig Holstein in den Landesprogrammen im Agrarbereich Geld nur für eine adäquate Gegenleistung an öffentlichen Gütern, die am Markt nicht entgolten würden.
22.06.2015
Von: mn

Dr. Robert Habeck im Gespräch mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft