Niedersachsen startet Diversifizierungsprogramm

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat auf eine neue Förderrichtlinie im Rahmen des Zukunftsprogramms Diversifizierung aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Richtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT) werden Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe bewilligt. Voraussetzung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion sondern zum Beispiel der Verarbeitung und Vermarktung zuzuordnen sind. Während der Landesverband der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) das Ziel des Programms begrüßt, gleichzeitig jedoch eine Reduzierung der Zahl der Betriebe befürchtet, kann die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) dem Programm nichts Positives abgewinnen und spricht von einem „verheerenden Signal und Steuerverschwendung“.

Mit Blick auf das Programm erklärt die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen verändert sich. Klar ist: Kaum ein Betriebszweig ist so vom Wandel betroffen wie die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Viele Betriebe haben sich schon auf den Weg gemacht, entwickeln neue Angebote und zukunftsfähige Bewirtschaftungs- und Vermarktungsansätze. Mit dem Diversifizierungsprogramm bieten wir veränderungsbereiten Betrieben Unterstützung an. Ziel ist es, dass sich die Betriebe weitere Einkommensquellen erschließen. So helfen wir dabei, dass sie sich krisenfest aufstellen können – insbesondere auch mit Blick auf die nächste Generation.“

Für die Maßnahme stehen derzeit pro Jahr 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für die Richtlinie können bis zum 2. Dezember eingereicht werden. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 bei der Landwirtschaftskammer (LWK) gestellt werden.

Was wird gefördert?

Mit der Fördermaßnahme werden laut Ministerium Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Das können beispielsweise die Anschaffung einer (mobilen) Obstmosterei, einer mobilen Käserei mit Direktvermarktungsmöglichkeit oder auch Investitionen in die Landtouristik oder eines Hofladens/Hofcafés sein. Die Diversifizierungsförderung ist damit laut Ministerium auch eine Reaktion auf die abnehmenden Tierzahlen und auf sinkende Zahlen der Tierhaltungsbetriebe – eine Entwicklung, die in der Schweinehaltung aufgrund des sich verändernden Konsumverhaltens von Verbraucher*innen am stärksten ausgeprägt sei. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt. Förderfähig sind Investitionen in Inventar sowie in bauliche Investitionen in bestehende Gebäude (bis maximal 30 Prozent Erweiterung des vorhandenen Baukörpers) und damit verbundene Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Zuwendungshöhe muss 5.000 Euro übersteigen und beträgt maximal 300.000 Euro.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 Großvieheinheiten (GV) ihrer Tierplätze abbauen. Berücksichtigt werden hierbei die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel (ausgenommen sind Mobilställe). Bei Anbindehaltung von Rindern einschließlich von Milchkühen müssen lediglich mindestens zehn GV abgebaut werden. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein. Betriebssitz und Investitionsort müssen in Niedersachsen liegen. Als Antragsteller kommt ausschließlich der/die abgebende Tierhalter/in und Eigentümer/in des Stallgebäudes, der in das Diversifizierungsprojekt investiert, in Frage. Mit dem Projekt darf nicht vor Erteilung der Bewilligung begonnen worden sein.

Förderung von Verarbeitung und Vermarktung ist ganz im Sinne der AbL

„Das niedersächsische Diversifizierungsprogramm schließt eine Förderlücke für Betriebe, die nicht nur ihre Tierhaltung umbauen, sondern sie reduzieren und weitere Standbeine aufbauen wollen. Das ist sehr zu begrüßen! Auch die Förderung von Verarbeitung und Vermarktung ist ganz im Sinne der AbL Niedersachsen, die dazu ein Konzept vorgelegt hat“, erklärt Ottmar Ilchmann, AbL-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Neben schweinehaltenden Betrieben könnten auch Rinderhalter:innen profitieren, gerade wenn sie Anbindeställe hätten. Deren Zahl sei in Niedersachsen ohnehin nur noch gering. „Allerdings bedeutet die Inanspruchnahme der Förderung für solche Betriebe dann wohl oft einen kompletten Ausstieg aus der Tierhaltung überhaupt. Es ist zu befürchten, dass sich dadurch die Zahl der Betriebe in Regionen mit sowieso schon geringer Tierhaltung weiter reduziert“, so Ilchmann.

Positiv wertet er noch, dass die Finanzierung des Diversifizierungsprogramms für mehrere Jahre gesichert ist. Wer also innerhalb der nur noch kurzen Antragsfrist nicht zum Zuge komme, könne in den Folgejahren noch einen Versuch starten.

ISN: eine vertane Chance

Für die ISN ist das Förderprogramm eine vertane Chance, nennt es ein verheerendes Signal und Steuerverschwendung.. „In der Gesamtbetrachtung, in der zudem auffällt, dass das Land Niedersachsen sämtliche Unterstützung für Schweinehalter – u.a. die Ringelschwanzprämie – gestrichen hat, entsteht dadurch das verheerende Signal an die Schweinehalter: Wir wollen euch nicht“, heißt es bei der ISN Die Landesregierung fördere den Abbau, statt – anders als sie es sich selbst im eigenen Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben habe – den Umbau und die Transformation der Tierhaltung. Das bekommen nach Ansicht der ISN andere Bundesländer, in denen Schweinehaltung weit weniger Bedeutung hat, deutlich besser hin. So wolle beispielsweise Hessen extra einen runden Tisch einrichten, um explizit Schweinehaltung im Land zu halten. Da das niedersächsische Diversifizierungsprogramm Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion insgesamt ausschließe, werde de facto sogar der Ausstieg aus der Landwirtschaft vorangetrieben. „Aus Sicht der Schweinehaltung ist diese Prämie kontraproduktiv zum Förderprogramm Stallumbau des Bundes und zur Transformation der Schweinehaltung, denn die Wohnungen, die mit der Maßnahme auf den Höfen finanziert werden, verhindern dann zusätzlich Umbaumaßnahmen von tierhaltenden Betrieben in der Nachbarschaft. Schade um das Steuergeld, das man für die Transformation der Tierhaltung hätte sinnvoll einsetzen können“, erklärt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke zum Programm finden sich auf der Internetseite der LWK Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung.

Landwirtscaftsministerin Miriam Staudte, AbL-Kandesvorsitznder Ottmar Ilchmann und ISN-Geschäftsführer Tortsen Staack. Fotos: Bundesrat, Bund Wilhelmshaven, ISN