Ein von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegter Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht auch die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen vor, wobei kleine Schlachteinrichtungen, die jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten, von der Verpflichtung zur Videoüberwachung ausgenommen sind. Anlässlich einer auf einen Antrag der Linken „Eine Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“, in dem „eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ohne Ausnahme für Kaltblüter oder kleine Schlachtbetriebe“ gefordert wird, zurückzuführenden Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages begrüßt der NEULAND-Verein die Ausnahmeregelung. Tierschutzorganisationen und andere Verbände sprachen sich in der Anhörung gegen eine Ausnahmeregelung aus.
Der NEULAND-Verein ist als landwirtschaftlicher Fachverband, mit seinem angeschlossenen Qualitätsfleischprogramm, seit 1989 Pionier bei besonders tiergerechten Haltungsverfahren in der Nutzierhaltung, bei der Kennzeichnung und Vermarktung und begrüßt daher das Ziel des Tierschutzgesetzes zur Sicherstellung des Tierschutzes auch beim Schlachten, aber mit einer Ausnahmeregelung für kleine Schlachtbetriebe, wie in dem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums vorgesehen.
„Insbesondere begrüßen wir die vorgesehene Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen, in denen jährlich weniger als 1.000 GVE Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden und lehnen daher den Vorschlag der Fraktion die Linke ab, keine Ausnahmeregelung zu erlassen“ erklärt Jochen Dettmer, Vorstandssprecher des NEULAND-Vereins.
Mit einer Ausnahmeregelung werden seiner Ansicht nach die strukturellen Nachteile der handwerklichen Schlachtung, insbesondere der selbstschlachtenden Metzger und Hofschlachtstätten berücksichtigt. Eine verpflichtende Videoüberwachung würde bei diesen Betrieben nicht nur zu finanziellen Belastungen führen, sondern würde ein Klima des Misstrauens befördern, welches angesichts der relativ wenigen Beanstandungen in diesem Bereich, nicht angebracht und angemessen sei. „Gerade die handwerklichen Schlachtbetriebe erfüllen eine wichtige Funktion zur Ernährungssicherheit, wie bei der Coronakrise deutlich wurde, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Regionalentwicklung und regionalen Wertschöpfung. Daher würden weitere zusätzliche Belastungen, wie eine verpflichtende Videoüberwachung, zu einer Entmutigung führen und keineswegs Tierschutzprobleme lösen. Der NEULAND-Verein hat schon immer den Standpunkt vertreten, dass Tierschutzprobleme nicht über das Ordnungsrecht zu lösen sind, es sei denn, man will die Nutztierhaltung abschaffen. Vielmehr ist der Ausbau des nachhaltigen Konsums, gemäß den Vorschlägen der Borchert-Kommission, das richtige Instrumentarium zur Lösung von Tierschutzproblemen,“ so Jochen Dettmer.
Gegen Ausnahmen
Warum kleinere Betriebe von der Regelung ausgenommen bleiben sollen, ist für den Deutschen Tierschutzbund nicht ersichtlich. Der Verband fordert die verpflichtende Videoüberwachung für alle Schlachthöfe – unabhängig von der Größe.
In einem gemeinsamen Schreiben mehrerer Tierschutzorganisationen an den Minister erklären die Verbände, dass es „keine sachgerechte Begründung“ für eine Unterscheidung zwischen großen und kleinen Schlachteinrichtungen gebe. Es sei daher „nicht nachvollziehbar“, dass kleinere Betriebe ausgenommen bleiben sollten.
Auch für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) ist es „wichtig“, dass die Videodokumentation unabhängig der Betriebsgröße verbindlich in allen gewerblichen Schlachtbetrieben umgesetzt und auf die Mensch-Tier-Interaktion fokussiert wird. Für den DRV besteht kein Zusammenhang zwischen der Größe von Schlachtbetrieben und Tierschutzverstößen.
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) weist darauf hin, dass viele größere Betriebe bereits heute freiwillig Videoüberwachung einsetzen, entsprechende Systeme längst etabliert und Teil eines umfassenden Qualitäts- und Tierschutzmanagements seien. Auch aus Sicht des VDF sollte sich die Regelung nicht allein auf größere Betriebe beschränken. Der Verband spricht sich dafür aus, perspektivisch eine verpflichtende Videoüberwachung für alle Schlachtbetriebe einzuführen. Dabei sei wichtig, Lösungen zu finden, die den unterschiedlichen Betriebsstrukturen gerecht werden und kleinere Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten.
