KLJB unterstützt Forderung nach einem Exportverbot für in der EU nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel
„Uns ist wichtig, dass im globalen Kontext keine Doppelstandards entstehen, die zu Lasten von Mensch und Umwelt gehen oder zu Wettbewerbsverzerrungen führen“, erklärt Sarah Schulte-Döinghaus, eine der zwei Bundesvorsitzenden der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB). Daher hat sich die KLJB dem zivilgesellschaftlichen Bündnis für ein Exportverbot von in der EU nicht genehmigten Pflanzenschutzmitteln angeschlossen und einen entsprechenden Offenen Brief zusammen mit 58 Nichtregierungsorganisationen an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unterzeichnet.
„Die Produktion, Lagerung und v.a. der Export von Pestiziden, die in der EU auf Grund von Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht genehmigt sind, sollen verboten werden“ fügt Schulte-Döinghaus hinzu. Erste Länder innerhalb Europas haben das bereits auf den Weg gebracht. Frankreich und die Schweiz gehen mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen voran. Auch Deutschland muss hier nachziehen, fordert die KLJB zusammen mit weiteren Organisationen und Verbänden. Denn die Risiken für die Gesundheit der ländlichen Bevölkerung und der kleinbäuerlichen Strukturen im globalen Süden dürften nicht für die Gewinnmaximierung von Großkonzernen ausgenutzt werden.
Das unterstreicht auch der im letzten Jahr verabschiedete Beschluss der KLJB zur nachhaltigen Entwicklung, der gerechtes und nachhaltiges Wirtschaften als wichtigen Baustein für eine zukunftsfähige weltweite Entwicklung sieht. Darin wird gefordert, dass Unternehmen in ihren gesamten Lieferketten und auch bei ihren Töchterunternehmen ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten konsequent nachkommen müssen, ganz gleich, wo sie auf der Welt produzieren. Dabei darf unternehmerisches Handeln niemals so gestaltet werden, dass Mensch oder Natur zu Schaden kommen.
Schutz der Biodiversität muss global beachtet werden!
Nach europäischem Recht werden die Artenvielfalt und unsere Ökosysteme bei den Indikationszulassungen von Pestizid besonders geschützt. „Der Schutz der Biodiversität und Lebensräume darf aber nicht nur auf Europa beschränkt sein, sondern muss auch einer globalen Verantwortung gerecht werden“, betont die KLJB-Bundesvorsitzende Daniela Ordowski. Bereits 2015 hat die KLJB einen Beschluss zum Fairen Handel auf globaler Ebene gefasst, der gesetzliche Rahmenbedingungen fordert, die soziale und ökologische Standards für Unternehmen verbindlich festschreiben und ausbauen soll. „Die Bewahrung der Schöpfung ist eine globale Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können“, schließt sich Bundesseelsorgerin Carola Lutz an.