Illegaler Handel mit Pflanzenschutzmitteln ist globales Problem

Der Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln ist nach Einschätzung von Europol einer der am schnellsten wachsenden Bereiche der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union. Gefälschte oder nicht genehmigte Mittel können ein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt darstellen und verursachen zudem große wirtschaftliche Schäden. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich eines Symposiums mit, zu dem sich auf Einladung des BVL am 6. und 7. November Experten von Institutionen der EU, aus Behörden verschiedener EU-Mitgliedstaaten und der Bundesländer sowie der Wirtschaft trafen, um sich über Wege zur Bekämpfung des illegalen Handels auszutauschen. Sie sprachen sich dabei auch mit Blick auf den zunehmenden Internet-Handel für stärkere Kontrollen und mehr Kooperation aus. Nach Schätzungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) waren im Jahr 2017 rund 14 Prozent der in der EU gehandelten Pflanzenschutzmittel gefälscht – dies entspricht einem Marktvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro. Der weltweite Anteil illegaler Mittel am Gesamtmarkt für Pflanzenschutzmittel wird auf jährlich über sechs Milliarden Euro geschätzt. „Wir haben es hier mit einer Form der organisierten Kriminalität zu tun, die globale Lieferketten entwickelt hat und weltweit agiert“, umriss BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky in seiner Begrüßungsrede vor den rund 80 Experten aus 15 Staaten die Dimension des Problems. Statt geprüfter und von den Behörden zugelassener Substanzen, die in der vorgesehenen Anwendung sicher seien, würden gefälschte Produkte mit unbekannten Chemikalienmixturen in den Umlauf gebracht. „Niemand weiß, was darin enthalten ist, niemand hat sie getestet“, so Tschiersky. Illegale Mittel umgehen die vorgeschriebenen Zulassungsverfahren, in Deutschland des zuständigen BVL. Damit handelt es sich um ungeprüfte, den Behörden unbekannte Produkte, von denen erhebliche Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehen können. Auch Landwirte erleiden große wirtschaftliche Schäden, wenn etwa das Mittel nicht wirkt oder es nicht zulässige Rückstände in Lebensmitteln hinterlässt. Hersteller und Händler von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln werden durch den Schwarzmarkt ebenfalls wirtschaftlich geschädigt. In der Europäischen Union werden illegale Pflanzenschutzmittel beispielsweise unter dem Deckmantel des Parallelhandels gehandelt. Dabei täuschen Parallelhändler vor, zugelassene Pflanzenschutzmittel aus anderen EU-Staaten in Verkehr zu bringen, obwohl es sich in Wirklichkeit um nachgemachte Produkte aus dubiosen Quellen handelt. In anderen Fällen werden Fälschungen zugelassener Pflanzenschutzmittel (einschließlich ihrer Verpackungen) illegal auf den Markt gebracht. Schließlich gelten auch Produkte, deren Zusammensetzung von der zugelassenen bzw. genehmigten Zusammensetzung erheblich abweichen, als illegale Pflanzenschutzmittel.
14.11.2018
Von: FebL/PM

BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky kündigte auf dem Symposium an, dass das BVL mit den Bundesländern ein Projekt zur Kontrolle des Internethandels mit Pflanzenschutzmitteln anstrebt. Foto: Pflug/BVL