„Historisches Urteil“ in Spanien: Menschenrechtsverletzung durch behördliche Untätigkeit gegen Umweltverschmutzung durch industrielle Tierhaltung

Das Oberste Gericht in Galizien/Spanien hat ein „historisches Urteil“ gefällt, in dem bestätigt wird, dass die staatlichen und regionalen Behörden die Menschenrechte der Anwohner in der Region A Limia sowohl nach der spanischen Verfassung als auch nach den europäischen Menschenrechtsvorschriften verletzt haben, indem sie es versäumt haben, die beispiellose dortige Umweltverschmutzung durch industrielle Tierhaltung zu kontrollieren. Geklagt hatten die Umweltschutzorganisationen ClientEarth und Amigos de la Tierra España (Friends of the Earth) sowie die spanische Verbraucherschutzorganisation CECU und sechs weitere Einzelkläger. Beklagt wurden zu hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser im Stausee As Conchas sowie die Geruchsbelästigung durch Ammoniak. Das Gericht wies die Regionalregierung und die Wasserbehörde an, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geruchsbelästigung und die Umweltzerstörung des Stausees As Conchas und seiner Umgebung zu beenden und die Grundrechte der Bevölkerung uneingeschränkt wiederherzustellen, so Client Earth. Die Entscheidung könnte nach Ansicht von ClientEarth und auch CECU den Weg für ähnliche Fälle in ganz Europa ebnen.

„Dieses Urteil ist ein historischer Sieg für die Umweltgerechtigkeit. Es bestätigt, dass Regierungen gesetzlich verpflichtet sind, gegen Umweltzerstörung vorzugehen, die das Leben von Menschen bedroht. Es sendet ebenfalls eine starke Botschaft an ganz Europa: Mega-Tierhaltungsbetriebe können nicht unkontrolliert weiterbestehen, und betroffene Gemeinden haben das Recht, Schutz, sauberes Wasser und Rechenschaftspflicht von ihren Behörden zu verlangen. Jurist*innen sagen, dass dieser Fall nun den Weg für Gemeinden in ähnlichen „Opferzonen” ebnet, ähnliche Klagen einzureichen“, erklärt Client Earth.

Der Stausee As Conchas weist zu hohe Nitratwerte auf. Foto: cecu.es