EU-Agrarreform im Parlaments-Ausschuss

Erste Abstimmung am 23./24. Januar über Kompromisse und weiter strittige Fragen

Im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) stehen am 23. und 24. Januar Abstimmungen zu den verschiedenen Bereichen der EU-Agrarreform auf der Tagesordnung. Bis zum 12. Dezember haben Berichterstatter und Abgesandte der verschiedenen Fraktionen des EP in vielen Sitzungen versucht, gemeinsame Kompromisslinien zu finden: zum Greening, zur Kappung bzw. Staffelung, zur Marktordnung, zur Förderung der Ländlichen Entwicklung, zu Cross Compliance unter anderem. Nicht zu allem sind im Ausschuss mehrheitsfähige Kompromisse erreicht worden, so dass es Ende Januar auch echte Kampfabstimmungen geben wird. Greening weichgespült Zum Greening enthält der Kompromiss eine deutliche Abschwächung zum Vorschlag der EU-Kommission. Die ökologischen Kriterien Fruchtartenvielfalt, Dauergrünlanderhalt und ökologische Vorrangflächen sollen ausschließlich für höchstens 30 Prozent der Direktzahlungen gelten. Die Kommission will die Einhaltung der Kriterien dagegen auch für die Cross-Compliance-Kontrolle verbindlich machen, so dass bei mehrjähriger Nicht-Einhaltung mehr als 30 Prozent abgezogen würde. Wird diese Verbindung gekappt, könnten sich einige Betriebe überlegen, gleich auf 30 Prozent zu verzichten und auf die Greening-Kriterien zu pfeifen – das Greening bekäme den Charakter von Freiwilligkeit, die Verbindlichkeit für alle wäre geschwächt. Zweitens sieht der Kompromissvorschlag eine Abschwächung bei allen drei Kriterien vor. Eine Frucht soll bis 80 Prozent der betrieblichen Ackerfläche im Jahr ausmachen dürfen. Dauergrünland soll nach 2014 weiter bis zu sieben (statt fünf) Prozent der betrieblichen Grünlandfläche umgebrochen werden dürfen. Flächennutzungen in besonderem Umweltinteresse (ökologische Vorrangflächen) sollen im ersten Jahr nicht sieben, sondern drei Prozent der betrieblichen Ackerfläche entsprechen; nach zwei Jahren soll der Satz auf fünf Prozent steigen und nach einer Überprüfung dann gegen Ende der Förderperiode vielleicht auf sieben. Zudem sollen die Mitgliedstaaten aus Menülisten munter Ausnahmetatbestände von den Greening-Verpflichtungen wählen können. Die Grünen im EP-Ausschuss sind aus dem Kompromiss ausgestiegen. Staffelung noch offen Nicht einigen konnten sich die Sprecher auch der großen Fraktionen zur Obergrenze bzw. Staffelung der Direktzahlungen mit Berücksichtigung der betrieblichen Lohnkosten. Hier wird es also eine Art Kampfabstimmung im Ausschuss geben. Zur Milch sieht der Kompromissvorschlag für den Ausschuss die unveränderte Übernahme des „Milchpakets“ vor, das im letzten Jahr von Rat, Parlament und Kommission beschlossenen wurde. Es hat EU-weite Möglichkeiten für Milcherzeuger zu einer begrenzten Bündelung eingeführt, allerdings mit Schutzklauseln für Genossenschaftsmolkereien. Es gibt aber in Teilen des Agrarausschuss ernsthafte Vorstöße, ein neues Instrument zum Eingreifen der EU in Krisenzeiten am Milchmarkt einzuführen. Der französische Abgeordnete der Europäischen Volkspartei Michel Dantin ist zum Fürsprecher dieses Vorschlags geworden: Wenn der Erzeugerpreis ein bestimmtes Niveau (24 Cent/kg) unterschreitet, soll die EU denjenigen Milcherzeugern eine Entschädigung zahlen, die sich dazu verpflichten, mindestens drei Monate lang ihre Milchmenge gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um mindestens fünf Prozent zu drosseln. Gleichzeitig sollen Milcherzeuger, die in der Laufzeit dieser Maßnahmen ihre einzelbetriebliche Milchmenge um fünf Prozent oder mehr steigern, eine Strafabgabe zahlen müssen. Einen ähnlichen Änderungsantrag hatte übrigens auch schon die deutsche EU-Abgeordnete Elisabeth Jeggle (CDU) eingebracht. Das Bundesministerium unter Ilse Aigner (CSU) lehnt solcherlei bisher strikt ab. Im Kompromiss-Paket zur Marktordnung enthalten ist auch die Verlängerung der Pflanzrechte für Weinreben, die Verlängerung der Zuckerquoten, aber auch die Fortführung der Exporterstattungen. Mit der nun im Januar anstehenden Abstimmung im Agrarausschuss gehen die Reform-Pakete wiederum in die anderen Ausschüsse wie Umwelt, Haushalt, Entwicklung. Die wiederum können Stellungnahmen mit eigenen Änderungsvorschlägen beschließen. Das gesamte Plenum des EU-Parlamentes soll dann Mitte März 2013 die endgültige Linie des Parlaments für die Verhandlungen mit Rat und Kommission beschließen.
01.01.2013
Von: unabhängige Bauernstimme,uj