Einigung auf neues Saatgutrecht

Im sogenannten Trilog-Verfahren haben sich das EU-Parlament, Kommission und Rat auf ein neues EU-Saatgutrecht verständigt. „Der Angriff der Agrochemie-Konzerne auf eine unabhängige, vielfältige Saatgut-Produktion konnte größtenteils abgewehrt werden“, kommentiert die Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung – ARCHE NOAH in Österreich das Ergebnis. Der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling sieht in der neuen Verordnung einen wichtigen Schritt für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa. Beide üben jedoch auch Kritik.

ARCHE NOAH hat sich erfolgreich für mehr Vielfalt auf den Feldern und Tellern eingesetzt, heißt es bei ARCHE NOAH. Unter anderem hatte ARCHE NOAH in einem gemeinsamen Schreiben von rund 200 Organisationen, darunter IFOAM Organics Europe, European Coordination Via Campesina, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. oder der Dachverband Ökologische Pflanzenzüchtung in Deutschland, an die zuständigen Minister der EU-Mitgliedsländer davor gewarnt, die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt unzulässig einzuschränken. Die unterzeichnenden Organisationen fordern in dem Schreiben, dass die Weitergabe von Vermehrungsmaterial zum Zweck der Erhaltung der Vielfalt aus dem Saatgutrecht ausgenommen bleibt, die Freiheit für Landwirt:innen, Saatgut untereinander weiterzugeben, gewährleistet sein muss und der administrative Aufwand für Kleinstbetriebe verhältnismäßig bleiben muss.

„Die bisherigen Beschränkungen von vielfältigen, anpassungsfähigen „Erhaltungssorten“ auf kleine Mengen und Ursprungsregionen werden gestrichen und vielfältige Neuzüchtungen erstmals ermöglicht“, freut sich Magdalena Prieler angesichts der jetzt vorliegenden Verordnung. Es hätte verhindert werden können, dass dieser Freiraum auf Obst und Gemüse beschränkt wird – was die Tür für neue regionale Getreidezüchtungen geschlossen hätte. Auch im privaten Garten dürfe zukünftig mehr Vielfalt wachsen und erstmals könne Vielfalts-Saatgut ohne aufwendige Prüfung und industrielle Einheitsnormen direkt an Hausgärtner:innen verkauft werden, so ARCHE NOAH.

Scharf kritisiert wird von der Gesellschaft, dass das völkerrechtlich verankerte Recht von Bäuer:innen, ihr eigenes Saat- und Pflanzgut weiterzugeben und zu verkaufen, nicht vollständig umgesetzt wird. In Widerspruch zur UNO-Erklärung über die Rechte von Kleinbäuer:innen (UNDROP) dürfen Bäuer:innen in der EU ihre eigenen Sorten auch in Zukunft nicht verkaufen, die unentgeltliche Weitergabe wird zudem sowohl Mengenbeschränkungen als auch geographischen Grenzen unterliegen. Für Kulturen wie Mohn und Kartoffeln wird der Tausch komplett verboten. „Die EU-Landwirtschaftsminister:innen verweigern den Bäuer:innen ihr Menschenrecht. Das ist inakzeptabel“, kritisiert ARCHE NOAH.

Die neuen bürokratischen Auflagen für Kleinstbetriebe bleiben laut ARCHE NOAH trotz kleiner Verbesserungen übertrieben hoch. Vorschläge, um die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu stärken, seien im Laufe der Verhandlungen deutlich abgeschwächt worden: So würden behördliche Testungen neuer Sorten weiterhin mit Pestiziden und synthetischen Düngemitteln statt unter Bio-Bedingungen durchgeführt. Anstatt verpflichtender Vorschriften für den Anbau herbizidtoleranter Sorten, um Schäden für Landwirtschaft und Umwelt einzudämmen, soll es nun lediglich optionale Regeln geben, so ARCHE NOAH.

Häusling: Gute Basis für Saatgutvielfalt

„Der finale Text bleibt zwar in Bezug auf die verbindlichen Erleichterungen, z.B. Gebührenerhebung für die Erhaltungsarbeit, hinter dem Mandat des EU-Parlaments zurück, hat aber dennoch das Potential, die Biodiversität bei unseren Kulturpflanzen in Europa voranzubringen. Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissions- oder Ratsmandat sieht das Ergebnis erleichterte Regelungen z.B. bei der Notifizierung oder der Etikettierung des Vermehrungsmaterials vor“, erklärt Martin Häusling, EU-Abgeordneter für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, und Berichterstatter für die Grünen zur Verordnung. „Die politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur neuen Verordnung ist ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa. Trotz schwieriger Verhandlungen konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen erreicht werden“, so Häusling.

Positiv zu bewerten sei insbesondere, dass die EU-Öko-Verordnung unverändert bleibt und Erhaltungsnetzwerke, Genbanken sowie Erhaltungssorten künftig praxistaugliche Bedingungen erhalten. 

Auch die vereinfachten Regeln für die Vermarktung an Endverbraucher und die rechtliche Absicherung der dynamischen Erhaltung genetischer Ressourcen stärken laut Häusling die landwirtschaftliche Vielfalt und tragen zur Ernährungssicherheit bei. Leider solle der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Landwirten lokal begrenzt werden, aber immerhin gelte der Austausch - anders als von Rat und Kommission vorgesehen - nun auch für das meiste Pflanzgut wie Obstkulturen. Bei Wein, Zitrusfrüchten und Kartoffeln seien Rat und Kommission aber kompromisslos geblieben. 

„Kritisch sehen wir Grüne den Verzicht auf weitergehende Transparenzvorschriften bei neuen Züchtungstechniken sowie die Regelungen zu herbizidtoleranten Sorten. Zwar erhalten die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit, besondere Anbaubedingungen für diese Pflanzen festzulegen. Verbindliche Vorgaben auf europäischer Ebene konnten jedoch nicht durchgesetzt werden. Angesichts der Risiken für Biodiversität, Ackerbegleitflora und einer möglichen Zunahme des Herbizideinsatzes ist dies eine verpasste Chance. Notwendig wären europaweit einheitliche Schutzmaßnahmen gewesen, um negative Auswirkungen herbizidbasierter Anbausysteme wirksam zu begrenzen“, so Häusling.
Insgesamt biete die Einigung aber „eine gute Basis für die Saatgutvielfalt der Zukunft und unterstützt damit Erhaltungsinitiativen und Landwirte dabei, ihre wichtige Arbeit auch künftig fortzuführen.“