DVL: Ohne Vertragsnaturschutz keine Blumenwiesen

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) sieht das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Deutschland zum unzureichenden Schutz Magerer Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen in Natura-2000-Gebieten (Rechtssache C 47/23) als ‚starkes Signal für den Naturschutz‘. Zu viele artenreiche Wiesen seien in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen. Das Urteil müsse Anlass sein, gegenzusteuern. Der Schutz der Blumenwiesen werde aber nicht ohne attraktive Angebote an die Landwirtinnen und Landwirten funktionieren.

„Es ist völlig weltfremd, Mähwiesen allein über Ordnungsrecht retten zu wollen!“ betont DVL-Geschäftsführer Dr. Jürgen Metzner. „Man kann Landwirtinnen und Landwirte zwar untersagen, Wiesen zu düngen oder früher zu mähen, man kann sie aber nicht zwingen, die Fläche überhaupt zu pflegen. Die Wiesen müssen jedoch aktiv und angepasst bewirtschaftet werden, wenn ihr Artenreichtum erhalten bleiben soll!“.

Aus Sicht des DVL ist der einzig erfolgversprechende Weg, Landwirtinnen und Landwirte attraktive Angebote zu machen. Gut gemachte Vertragsnaturschutzprogramme sind die Lösung. Manche Bundesländer haben leider noch erheblichen Nachholbedarf. Dafür braucht es nicht nur entsprechend ausgestattete Förderprogramme und mehr Geld für freiwillige Leistungen. „Landwirtschaftliche Betriebe sollten mit der Pflege der Wiesen Einkommen erwirtschaften können. Leider ist dies bisher nur sehr eingeschränkt möglich, auch weil die EU sich seit Jahren gegen derartige Anreize im Agrarnaturschutz sperrt“, unterstreicht Metzner.

Kontraproduktive Förderung stoppen

Außerdem fordert der DVL, kontraproduktive Förderprogramme zum Erhalt der Mähwiesen sofort zu stoppen. So hat die EU-Kommission dem Bund eine Änderung der Öko-Regelung 1d (Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland) genehmigt. Landwirtinnen und Landwirte können künftig attraktive Prämien erhalten, wenn sie kleine Wiesen brachfallen lassen. „Dieses Angebot richtet sich eindeutig gegen den Erhalt der Mähwiesen“, erklärt Metzner. „Was würden Sie als Landwirt machen, wenn mehr Geld für das Nicht-Mähen als für das Mähen bezahlt wird?“

Landschaftspflegeverbände stellen wertvolle Lebensräume wieder her

Das EuGH-Urteil erhöht laut DVL den Druck auf die Bundesländer, sich ernsthaft um den Schutz der Mähwiesen zu kümmern. Bei den Landschaftspflegeverbänden liefen die Bemühungen auf Hochtouren, Flachland- und Bergmähwiesen zu erhalten und verlorene Flächen zurückzugewinnen. Dabei seien teils aufwändige Verfahren notwendig. 

Besonders in Baden-Württemberg bemühten sich die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) über sogenannte Rückholverträge Mähwiesen wiederherzustellen. Aktuell sollen damit circa 1.200 Hektar Mähwiesen durch Einsaat von regional gewonnenem Saatgut, durch Mahdgutübertragung oder dem Einsäen von Regiosaatgut wiederhergestellt werden. Der DVL gibt zu bedenken, dass es deutlich einfacher und günstiger ist, Mähwiesen mit guten Angeboten zu erhalten als sie nach Verlust aufwändig wiederherzustellen.

Der Schutz der Blumen- und Bergwiesen wird nicht ohne attraktive Angebote an die Landwirtinnen und Landwirte funktionieren. Foto: Dr. Marin Sommer, DVL