CETA darf in Kraft treten

Zumindest vorläufig. Das entschied heute (13.10.2016) das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte ein breites zivilgesellschafliches Bündnis aus Foodwatch, Campact sowie dem Verein „Mehr Demokratie“. Außerdem klagte eine Einzelperson sowie Bundestagsabgeordnete der Linken und ein Europaabgeordneter – insgesamt also 200.000 Menschen. Für die Kläger ist CETA undemokratisch, gefährdet  Standards im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz und bedroht durch Schiedsgerichte das Monopol der Justiz. Auch eine Zusatzvereinbarung der EU-Kommission konnte diese Zweifel nicht ausräumen. Jetzt gaben die Verfassungsrichter Vorläuig grünes Licht unter der Auflage, dass die Bundesregierung gewährleistet, dass der spätere Ausstieg möglich bleibt. Das dürfte den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel als CETA-Befürworter nur bedingt glücklich stimmen. Immerhin hatte er in den letzten Tagen immer wieder für das Abkommen geworben. Auch er war nach Karlsruhe gereist um CETA zu verteidigen. Ein Argument Gabriels: Deutschland würde als nicht zuverlässig angesehen, wenn man dich zu diesem Zeitpunkt abwende und das Abkommen nicht umsetze. Davon ist man aber noch weit entfernt. Auch Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle musste bei der gestrigen Anhöhrung gestehen, CETA sei „ein sehr komplexes Abkommen“ berichtet Euractiv.de. Was die Entscheidung der Richter jedoch im Wesentlichen erschwerte, war, dass der Eilantrag sich lediglich gegen das vorläufige Inkrafttreten richtete – nicht gegen dessen Rechtmäßigkeit. In der folge stellten die Kahrlsruher Richter auch drei Bedingungen für das vorläufige Inkrafttreten: ES dürfen nur Teile vorläufig in Kraft treten, die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen. Zweistens muss eine hinreichende demokratische Rückbindung der Beschlüsse gewährleistet werden und drittens muss Deutschland das Abkommen auch weiterhin einseitig beenden können. V or allem aber wird sich das Gericht bald in einem Hauptsacheverfahren die Verfassungskonformität des Abkommens befassen. Dabei werden dann auch die inhaltlichen Kritikpunkte der CETA-Gegner abgeprüft, was mehrere Monate dauern kann.