Bundestag muss Agrarpaket schnell beschließen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt, dass das Bundeskabinett am 4. September endlich die Gesetzentwürfe für ein Tierwohlkennzeichen, für eine Umschichtung von EU-Direktzahlungen und für Maßnahmen zum Insektenschutz an den Bundestag übergibt.

 Der AbL-Vorsitzende Martin Schulz kommentiert: „Das staatliche Tierwohl-Kennzeichnung für Fleisch und Milch muss jetzt schnell kommen und mit aussagekräftigen Kriterien für Klarheit und Orientierung im Markt sorgen. Es ist gut, dass immer mehr Unternehmen und Handelsunternehmen besondere Tierwohl-Marken auflegen und damit eine qualitätsbezogene Marktdifferenzierung vorantreiben. Aber die Verbraucher am Kühlregal brauchen eine staatliche Einordnung, um das Tierwohl-Niveau vergleichen zu können. Und wir Bauern brauchen diese Einordnung, damit wir zu vergleichbaren Anforderungen bei den verschiedenen Abnehmern kommen, um nicht von einem abhängig zu werden“, so Schulz. „Klar ist aber auch, dass eine Kennzeichnung allein nicht ausreicht, um in der Tierhaltung insgesamt ein gesellschaftlich akzeptiertes Tierwohl-Niveau umzusetzen. Das kostet Milliarden, für die bisher noch keine Finanzierung auf dem Tisch liegt“, mahnt Schulz.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagt in einer Pressemeldung: "Lange Jahre wurde über eine staatliche Tierwohlkennzeichnung debattiert, heute hat das Kabinett unseren Gesetzesentwurf angenommen. Das ist ein großer Erfolg. Es ist ein entscheidender Schritt zu mehr Tierwohl, mehr Orientierung und Transparenz für die Verbraucher sowie zur Einkommenssicherung der Tierhalter. Wir setzen auf ein staatliches, glaubwürdiges Tierwohlkennzeichen, das wie das Bio-Siegel eine Positivkennzeichnung ist für Erzeugnisse, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Der Verbraucher erkennt so auf einen Blick, wo mehr Tierwohl drinsteckt - und warum es mehr kostet. Für den Tierhalter ist es ein Vorteil im Wettbewerb. Wenn er verbindlich und nachprüfbar höhere Kriterien einhält, mehr für das Tierwohl tut, kann er mit dem Kennzeichen werben. Zudem gibt es eigene Kontrollen. Das macht seine Bedeutung und Glaubwürdigkeit aus.

Begrüßt wird von der AbL auch, dass die Bundesregierung nun auch für das Jahr 2020 eine Umschichtung von Direktzahlungen vorsieht. „Es ist richtig, dass auch 2020 mindestens ein kleiner Teil der pauschalen Flächenzahlungen genutzt wird, um damit zielgerichtete Fördermaßnahmen der Bundesländer für Umwelt-, Klima- und Tierwohl-Leistungen der Bäuerinnen und Bauern zu finanzieren. Dass das nur 6 % sein sollen, ist bescheiden. Denn die Flächenbewirtschaftung und die Nutztierhaltung stehen unter einem hohen Veränderungsdruck, bei dem sie mit einer zielgerichteten Förderung unterstützt werden müssen. Das heute beschlossene Umschichten kann daher nur ein erster Schritt sein. Die laufende Reform der EU-Agrarpolitik muss ehrgeizig und zielorientiert angegangen werden, um in Zukunft mit allen EU-Agrargeldern gesellschaftlich gewünschte Leistungen der Betriebe differenziert zu honorieren“, so Schulz.

 Die AbL unterstützt das Vorhaben, die Glyphosat-Zulassung zu beenden, fordert aber ein früheres generelles Ende der Zulassung. „Dazu sind umfassendere Änderungen im Ackerbau notwendig. Es ist daher wichtig, dass die Bundesregierung sich schnell auf eine entsprechend anspruchsvolle Ackerbaustrategie einigt. Und die Beratungseinrichtungen der Länder müssen den Glyphosat-Ausstieg mit einer intensiven Beratung der Betriebe über die ackerbaulichen Alternativen aktiv begleiten“, fordert der AbL-Vorsitzende Schulz.

 „Bäuerinnen und Bauern sind bereit, die Herausforderungen anzupacken. Aber sie dürfen mit den notwendigen Veränderungen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen wirtschaftlich tragfähige Perspektiven. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Schulz.

 


 

04.09.2019
Von: PM/bet

Foto: Fred Dott