Bundeskabinett beschließt Verbot von Werkverträgen

Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit in der Fleischindustrie gehäuft aufgetretenen Corona-Infektionen und der dadurch ausgelösten Diskussion um die Arbeits- und Unterkunftsbedingungen der Beschäftigten hat das Bundeskabinett auf der Grundlage der von Bundesarbeitsminister Huberts Heil (SPD) gemachten Vorschläge Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Als zentrales Element ist ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen für das Schlachten und die Verarbeitung vorgesehen das ab dem 1. Januar 2021 gelten soll. Im Kerngeschäft Schlachtung und Fleischverarbeitung soll die gesetzliche Vorgabe gelten, dass nur noch eigene Mitarbeitern der Unternehmen eingesetzt werden dürfen, Dabei legt Minister Heil Wert darauf, dass es „nicht um die kleine Schlachterei auf dem Land“ geht, sondern es werde „für Fleischfabriken unabhängig von der Eigentümerstruktur“ gelten. Zu den weiteren Eckpunkten gehört unter anderem : mehr Überwachung, eine „massive“ Verstärkung der Kontrollen und feste Prüfquoten; eine verpflichtende digitale Erfassung von Arbeitszeiten; eine Informationspflicht der Arbeitgeber gegenüber den Behörden, wonach sie mitteilen müssen, wo ihre ausländischen Mitarbeiter eingesetzt und untergebracht werden und eine Erhöhung der Bußgelder auf bis zu 30.000 Euro bei Verstößen gegen die genannten Regelungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will den Kabinettsbeschluss „zeitnah gesetzgeberisch und untergesetzlich umsetzen“. „Das Verbot von Werkverträgen zur Erledigung bestimmter Tätigkeiten in Fleischbetrieben, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, ist eine willkürliche Diskriminierung“, kritisierte der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF) in einer Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. „Entsetzt über diese falsche und unverhältnismäßige Entscheidung, die verheerende Konsequenzen für den Standort Deutschland haben wird“, zeigte sich der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke. Der ZDG hält die Entscheidung des Kabinetts für klar verfassungswidrig und will sie juristisch überprüfen lassen.
21.05.2020
Von: FebL

Werkverträge in der Fleischverarbeitung sollen nach einem Kabinettsbeschluss der Vergangenheit angehören. Foto: Tönnies