BMEL-Investitionsprogramm: Eindeutige Präferenz für die Großbetriebe

Die Möglichkeit zur Antragstellung zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank war kaum eröffnet, da war das Onlineportal wegen Überlastung schon nicht mehr zu erreichen. Und innerhalb kürzester Zeit waren die vorgesehenen Haushaltsmittel für Teilbereiche des Programms (Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft) ausgeschöpft. Viele Bauern und Bäuerinnen sind verärgert, fühlen sich mit Blick auf die Inhalte und das Verfahren der Antragstellung sogar betrogen. War ursprünglich die nächste Runde zur Antragstellung erst in einem halben Jahr vorgesehen, so wurde zwischenzeitlich vom Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass es schon im März die nächste Möglichkeit geben soll. Während Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) das Interesse an dem Programm einen „Erfolg“ nennt, spricht der CSU-Agrarpolitiker Max Straubinger angesichts des Zusammenbruchs der Rentenbank-Homepage und der Verärgerung bei Bauern und Bäuerinnen von einem „politischen Totalschaden“. Im Interview mit agrarheute darauf angesprochen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium erkläre, durch Aufnahme von Hilfen für Maschinenringe und Lohnunternehmer in das Programm, allerdings mit reduziertem Fördersatz von 10 bzw. 20 %, gerade auch kleinen Betrieben durch den überbetrieblichen Maschineneinsatz helfen zu wollen, erklärt Straubinger: „Diese Argumentation verdeutlicht, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium zwischen kleineren und größeren Betrieben unterscheidet. Und zwar mit einer eindeutigen Präferenz für die Großbetriebe. Hier liegt der Grundfehler in der Förderrichtlinie. Anders ist nicht zu erklären, weshalb §13a-Betriebe der Zugang durch die Förderbedingungen erschwert wird. Ich bin daher gespannt, welche Betriebsgrößen von der Förderung profitieren und welche das Nachsehen haben. Diese Informationen werden wir von der Bundeslandwirtschaftsministerin einfordern.
Offen ist für mich in diesem Zusammenhang, wie das BMEL sicherstellt, dass die Förderung, die ein Maschinenring oder ein Lohnunternehmer erhält, beim kleineren Betrieb ankommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei den Abrechnungen differenziert wird, ob eine Maschine über das Förderprogramm angeschafft wurde oder nicht.“ Auch die Konzeption mit der Pflicht, ein Darlehen bei der Rentenbank aufnehmen zu müssen, ist nach Ansicht von Straubinger eindeutig auf Großbetriebe zugeschnitten. „Sie brauchen keinen Cent Eigenkapital für die Investition. Die Umsatzsteuer erhält der Betrieb vom Finanzamt zurück, 40 % der Nettoinvestitionssumme kommt als Förderung durch das Programm und die restlichen 60 % der Nettoinvestitionssumme sind als Darlehen aufzunehmen und können über einen Zeitraum von fünf Jahren und länger zurückgezahlt werden“, so Straubinger im Interview mit agrarheute. Er plädiert dafür, über die grundlegende Konzeption nachzudenken und auf die Stimmen der Basis und der Praxis zu hören. „Für mich wäre zwingend erforderlich, die Förderintensität zu reduzieren, die Förderung von Gebrauchtmaschinen zuzulassen, die zusätzlichen Auflagen für §13a-Betriebe zu streichen und Maschinengemeinschaften, die sich gerade neu gründen, als förderberechtigt einzuordnen“, erklärt Straubinger. Vorstellbar ist für ihn auch, das Programm einzustellen und die verbliebenen Mittel über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz den Bundesländern zu übertragen.
18.01.2021
Von: FebL

Das Investitionsprogramm sieht auch die Förderung der Gülletechnik vor. Foto: FebL