Neue Recherchen der Organisation
Keine Patente auf Saatgut! zeigen, dass die Firma Carlsberg im Jahr 2019 weitere Patente auf Gerste und Bier angemeldet hat. Carlsberg, einer der größten Bierkonzerne der Welt, wurde bereits heftig für ‚Patente auf Bier‘ kritisiert, die das Europäische Patentamt 2016 erteilt hatte. Gegen diese Patente wurden Einsprüche eingelegt, an denen sich rund 40 Organisationen beteiligten. Während es zu diesen Patenten noch keine Entscheidung gibt, versucht die Firma jetzt erneut, Saatgut, Gerste und Bier zu ihrer Erfindung zu machen und weitreichende Monopolansprüche anzumelden (WO2019129736, WO2019129739, WO2019134962).
In den drei Patentanmeldungen werden laut
Keine Patent auf Saatgut! keine technischen Erfindungen beschrieben und keine Verfahren zur gentechnischen Veränderung eingesetzt. Stattdessen werden alt bekannte Verfahren eingesetzt, um zufällige Mutationen auszulösen: Saatgut von Gerstenpflanzen wurde mit bestimmten Chemikalien in Kontakt gebracht, um die Mutationsrate und die genetische Vielfalt zu erhöhen. Danach wurden per Kreuzung und Selektion die gewünschten Eigenschaften herausgezüchtet. Körner der Gerste mit einer veränderten Zusammensetzung der Stärke sollen das Bierbrauen vereinfachen. Obwohl das im Patent beschriebene Verfahren weder neu noch technisch ist, beansprucht die Firma das entsprechende Saatgut, die Pflanzen, ihre Ernte sowie Lebensmittel und Getränke, die daraus hergestellt werden, als ihre Erfindung.
„Patente schaffen Monopole. Wenn konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als patentierte ‚Erfindungen‘ beansprucht werden, können sie ohne die Zustimmung des Patentinhabers nicht für die weitere Züchtung genutzt werden“, sagt Christoph Then für
Keine Patente auf Saatgut!. „Der Patentinhaber kann den Zugang zur biologischen Vielfalt von Pflanzen und Tieren kontrollieren, behindern und sogar blockieren. In der Folge können große Konzerne eine umfassende Kontrolle über die Grundlagen unserer Ernährung erhalten.“
Die Patentanträge von Carlsberg sind nach Ansicht von
Keine Patente auf Saatgut! ein Beispiel für grundlegende Probleme, die das EPA verursacht hat: Im Juni 2017 entschied der Verwaltungsrat des EPA, dass in Zukunft keine Patente mehr auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt werden dürfen. Die Entscheidung, beeinflusst durch den damaligen Präsidenten des EPA, ging jedoch nicht weit genug. Patente auf zufällige genetische Veränderungen wurden nicht ausgenommen. Es gibt keine klare Unterscheidung zwischen Gentechnik und konventioneller Züchtung. Diese Probleme wurden 2018 noch erheblich verschärft, als das EPA entschied, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung doch grundsätzlich als patentierbare ‚Erfindungen‘ gelten sollen.
Diese Situation ist in totalem Widerspruch zu den politischen Zielen und den demokratischen Entscheidungen der 38 Mitgliedsstaaten des EPA. In Reaktion darauf wurden Anfang 2019 alle weiteren Patentverfahren im Bereich der konventionellen Züchtung ausgesetzt. Zudem wurde die sogenannte Große Beschwerdekammer des EPA angerufen, um die getroffenen Entscheidungen des EPA zu überprüfen. Es wird erwartet, dass die Große Beschwerdekammer ihre Entscheidung (G3/19) im ersten Halbjahr 2020 verkünden wird.
Vor diesem Hintergrund hat
Keine Patente auf Saatgut! eine Recherche zu aktuellen Patentanträgen durchgeführt. Diese Recherche brachte fast 100 kürzlich angemeldete Patentanträge auf Pflanzen und Tiere zu Tage, die die konventionelle Züchtung betreffen. Keine Patente auf Saatgut! wird diese Ergebnisse in den nächsten zwei Wochen veröffentlichen. Der demnächst erscheinende Bericht zeigt, dass Konzerne wie Carlsberg, Bayer und die BASF vehement versuchen, die rechtlichen Schlupflöcher und Unsicherheiten, die durch die Entscheidungen des EPA verursacht wurden, auszunutzen. Im Bericht wird auch erläutert, welche Entscheidungen jetzt getroffen werden müssen, um die Interessen der europäischen Züchter, der Gärtnereien, der Landwirtschaft und der VerbraucherInnen zu schützen. Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass der Zugang zur biologischen Vielfalt, die für die weitere Züchtung benötigt wird, nicht durch Patente kontrolliert, behindert oder blockiert werden darf.
Alle Patentfälle von Carlsberg zu Gerste und Bier sind auf der
Keine Patente auf Saatgut!-Homepage aufgeführt.