Aktiver Landwirt definiert?

Mit Blick auf den Empfängerkreis von Geldern der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist eine Definition des „aktiven Landwirts“ möglichweise gefunden. Wie top agrar und Tagesspiegel Background mit Blick auf ein ihnen vorliegendes internes Dokument mitteilen, soll die Bezeichnung „aktiver Landwirt" zukünftig in erster Linie für Personen/Landwirte gelten, die auf ihrem Betrieb eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und aktiv zur Ernährungssicherheit beitragen. Auch Kleinlandwirte und nebenberufliche Landwirte, deren Haupttätigkeit nicht in der Landwirtschaft liegt, die jedoch mindestens ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Tätigkeit ausüben, sollen nach Artikel 6, Absatz 5 der GAP-Verordnung als aktive Betriebsinhaber gelten.

Ferner muss jeder Mitgliedstaat verpflichtend eine Negativliste erstellen, wie sie vor Jahren auch schon die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft als Möglichkeit zur Eingrenzung des Empfängerkreises erwähnt hatte, um festzulegen, wer Agrarförderung aus der GAP erhält und wer nicht.

Dem jetzt vorliegenden Dokument zufolge sollte die Negativliste folgende Elemente enthalten:
- natürliche oder juristische Personen, die keine finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs übernehmen,
- juristische Personen, deren Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Eigentümer oder Kontrollstruktur nicht ermittelt werden können,
- natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Geltungsbereich der EU-Verträge haben,
- juristische Personen, deren wirtschaftlicher Eigentümer seinen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich der EU-Verträge hat und
- juristische Personen oder Gruppen von juristischen Personen, deren Hauptgeschäftszweck nicht überwiegend landwirtschaftlicher Natur ist. Darin eingeschlossen sind Flughäfen, Eisenbahndienste, Wasserversorgungsunternehmen, permanente Sport- und Freizeitanlagen sowie öffentliche Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Grundstücke nicht als aktiver landwirtschaftlicher Betrieb unter direkter Betriebsverantwortung bewirtschaftet werden.

Für Thomas Waitz, Agrarsprecher der Grünen/EFA im EU-Parlament, müssen Steuergelder nur dorthin fließen, wo sie echten Bäuerinnen und Bauern helfen. Skandale wie jener über die königliche Familie der Vereinigten Emiraten, die binnen sechs Jahren von 71 Millionen Euro europäischen Steuergeld profitierte, das eigentlich als Einkommenshilfe für echte Landwirtinnen und Landwirte dienen sollte, dürfen sich keinesfalls wiederholen. Neben einer entsprechen Definition des „aktiven Landwirts“ ist für ihn die Fördersummen-Deckelung ein zentrales Element, um sicherzustellen, dass die Gelder in die richtigen Hände kommen.  

Wer gilt zukünftig als aktiver Landwirt? Foto: Ringelbaer/Pixabay