Agrarkonzern gestoppt und transparente Kriterien für die Vergabe von Ackerflächen gefordert

Die fünf Hektar Acker im Ortsteil Frankenfelde von Luckenwalde in Brandenburg, die dem Vorkaufsrecht des Grundstücksverkehrsgesetzes unterliegen, werden nun doch nicht an einen Betrieb der Steinhoff-Holding verkauft. Das hat der Landkreis Teltow-Fläming auf eine Anfrage des Bauernbundes Brandenburg mitgeteilt. „Wir begrüßen diese Entscheidung und gehen davon aus, dass die Flächen jetzt an einen ortsansässigen Landwirt gehen“, sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung, der „den Skandal“, so der Bauernbund, vor zwei Monaten öffentlich gemacht hatte: „Die staatliche Begünstigung eines 20.000 Hektar großen Agrarkonzerns mit Sitz in Niedersachsen wäre ein fatales Signal für den ländlichen Raum in Brandenburg gewesen. So etwas darf sich nicht wiederholen.“ Die Schuld an dem Missgriff der Behörde sei weniger beim Landkreis zu suchen, dem man höchstens mangelnde agrarpolitische Sensibilität vorwerfen könne, meint Jung. Die eigentliche Verantwortung trage vielmehr das Potsdamer Landwirtschaftsministerium, das die Landkreise bisher mit dieser wichtigen bodenrechtlichen Frage allein gelassen habe. Jung: „Der Bauernbund fordert seit 2011 transparente Kriterien, zu wessen Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll. Wir werden von Jahr zu Jahr vertröstet. Die Flächen sollten künftig bevorzugt an kleinere Bauern vergeben werden, die diese für ihre Existenzsicherung brauchen.“ Hierfür bedürfe es keines Gesetzes, sondern einer einfachen Dienstanweisung an die Behörden. Diese könne der neue Landwirtschaftsminister als erste Amtshandlung erlassen.
01.11.2019
Von: FebL/PM