AbL legt Verbesserungsvorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung der GAP vor

Die Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) steht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vor zentralen Weichenstellungen. Die AbL kritisiert die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe zur nationalen Ausgestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik und macht Verbesserungsvorschläge. Kritik an den Entwürfen kommt auch vom BUND. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 5. März 2021 an die Verbände der Zivilgesellschaft übersandten Gesetzentwürfe zur kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2023, lassen aus Sicht der AbL stark an Innovationskraft vermissen und geben keine ausreichenden Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Zukunft. Sowohl in ihrer schriftlichen Stellungnahme als auch in der vom BMEL kurzfristig für den 11. März angesetzten Verbändeanhörung, fordert die AbL deswegen umfassende Nachbesserungen und macht konkrete sowie bedarfsgerechte Verbesserungsvorschläge:
  1. Einführung eines Punktesystems in den Öko-Regelungen zur einkommenswirksamen Honorierung von Gemeinwohlleistungen.
  2. Ein dynamisch ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen von mindestens 30 Prozent zu Beginn der Förderperiode bei gleichzeitigem Abschmelzen der Basisprämie.
  3. Eine bedarfsgerechte Verteilung der Einkommensstützung durch Einführung einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € sowie eine Verdreifachung der Mittel für kleinere und mittlere Betriebe durch eine entsprechende Umverteilung.
  4. Einen rechtssicheren Ausschluss aller außerlandwirtschaftlicher Investoren von den Zahlungen.
  5. Die Nutzung von mindestens vier Prozent der Direktzahlungen für die Junglandwirt*innenförderung sowie die Ausgestaltung derselben als qualifizierte Niederlassungs- statt pauschaler Flächenprämie.
  6. Eine sichere Finanzierung aller mit der 2. Säule verbundenen Förderprogramme durch eine ansteigende und bedarfsgerechte Umschichtung von Mitteln.
Die AbL hat zudem Zweifel an der Rechtssicherheit der Gesetzentwürfe. Hintergrund ist, dass die EU-Verhandlungen zur GAP (Trilog) noch nicht abgeschlossen sind und die Gesetzentwürfe somit über keine gesetzliche Grundlage verfügen. Ein weiterer Kritikpunkt der AbL ist die mangelnde Kohärenz mit bestehenden Strategien und gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung z.B. zur Reinhaltung von Luft und Wasser oder des Klimaschutzes. Berechnungen der AbL zeigen, dass von einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € voraussichtlich nur 0,6 Prozent aller Betriebe betroffen wären. Betriebe dieser Größenordnung verfügen laut Studien des Thünen-Institutes zudem über einen Gewinn je nicht entlohnter Arbeitskraft von rund 120.000 € und haben somit vielfach keine Einkommensstützung nötig. In der aktuellen Förderperiode erhalten kleinere und mittlere Betriebe durch die Umverteilungsprämie eine zusätzliche Förderung von max. rund 2.000 €/Betrieb. In der kommenden Förderperiode soll dieser Betrag auf max. rund 3.200 €/Betrieb angehoben werden. Die von der AbL geforderte Verdreifachung dieser Förderung begründet sich ebenfalls auf Ergebnissen des Thünen-Instituts, wonach Betriebe dieser Größenordnung je nicht entlohnter Arbeitskraft einen Gewinn zwischen 20.000 und 30.000 € erwirtschaften. Die AbL kündigt an, die anstehenden Entscheidungen zur GAP u.a. auf der Sonder-Agrarministerkonferenz am 17. März 2021 oder der Kabinettssitzung am 24. März 2021 mit Protesten und Aktionen zu begleiten. BUND: Gezielte Maßnahmen statt Gießkannen-Politik
Nach Ansicht des BUND sorgen die vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung weder für mehr Akzeptanz der EU-Agrarpolitik in der Bevölkerung noch werden sie dazu beitragen, die Herausforderungen auf den Höfen und in den Ställen zu meistern. An die Stelle von Gießkannen-Politik müssten gezielte Maßnahmen treten. „Die Vorschläge aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium setzen weiter auf die alte Geldverteilung mit der Gießkanne. Es muss jetzt darum gehen, mit öffentlichen Geldern Bäuerinnen und Bauern für Natur-, Klima- und Tierschutz zu honorieren – statt für Flächenbesitz. Nur so können wir das Insektensterben und den Verlust unserer Feldvögel stoppen. Die Art der Verteilung der Agrarmilliarden entscheidet darüber, ob die Mehrheit der Bevölkerung weiter bereitwillig Steuern für die Landwirtschaft zahlt“, erklärt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Mehr als sechs Milliarden Euro bekomme Deutschland jedes Jahr aus dem EU-Agrartopf. Ob dieses Geld für bäuerliche Betriebe, mehr Klima- und Tierschutz sowie gegen das Insektensterben genutzt wird, entscheide sich in den kommenden Monaten. Der BUND hat die unzureichenden Vorhaben in einer Stellungnahme zu den drei Referentenentwürfen bereits scharf kritisiert. „Die Beschlüsse der Bundesregierung und der Bundesländer müssen Gestaltungswillen erkennen lassen. Dazu gehört ein Mindestbudget von anfangs 30 Prozent der Mittel aus der ersten Säule für die neuen Öko-Regelungen, um auf den Bauernhöfen Umwelt- und Klimaleistungen zu finanzieren. Außerdem muss mehr Geld in die zweite Säule umgeschichtet werden, um mehr Ökolandbau und bessere Natur- und Klimaschutzmaßnahmen bezahlen zu können. Kleinere und mittlere Betriebe brauchen mehr Unterstützung, ohne dass es dabei zu einer starken Benachteiligung einzelner Bundesländer kommt“, so Bandt. Grundsätzliche Kritik äußert der BUND am Zeitdruck, den das BMEL erzeugt. Der Trilog zwischen EU-Agrarrat, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik nach 2023 ist noch nicht abgeschlossen. Somit fehlen die Rechtsgrundlagen, auf denen die drei aktuellen Referentenentwürfe basieren. Bandt: „Julia Klöckner will nicht auf das Ende des Trilogs warten. Sie beginnt bereits den Gesetzgebungsprozess und räumt den Verbänden nur eine sehr kurze Frist zur Stellungnahme von unter einer Woche ein.“ Da sich die Gesetze und ihre Umsetzung finanziell stark auf die Bundesländer auswirken, erwartet der BUND, dass die drei Gesetzentwürfe nicht ohne die Beteiligung und Zustimmung des Bundesrates erlassen werden.