AbL: GAP-Krisenreserve als Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nutzen

Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln hat die Europäische Kommission die Krisenreserve der GAP aktiviert und stellt der EU-Landwirtschaft 500 Millionen Euro zur Verfügung. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir will die auf Deutschland entfallenen Mittel in Höhe von 60 Mio. Euro auf 180 Mio. aufstocken. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) spricht sich dafür aus, diese Mittel in Deutschland als Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (BG) zu nutzen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln auch die Krisenreserve im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aktiviert und eine Unterstützung der EU-Landwirtschaft mit 500 Millionen Euro verkündet. Die Gelder sollen den am stärksten von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffenen Landwirten zukommen und dabei vorrangig diejenigen Landwirte unterstützen, die nachhaltige Praktiken anwenden. Der Kommissionsbeschluss besagt ferner, dass die Mitgliedsstaaten zusätzliche finanzielle Mittel für ihre Landwirtschaft bereitstellen können, um zur globalen Ernährungssicherheit beizutragen oder um Marktstörungen aufgrund Handelsbeschränkungen oder höherer Inputkosten zu begegnen. Der Betrag für Deutschland beläuft sich auf rund 60 Millionen Euro. In der Haushaltsdebatte des Bundestages in der vergangenen Woche kündigte der Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir an, den auf Deutschland entfallenden Betrag von 60 Mio Euro zu verdreifachen. Ziel sei es, die dazu erforderlichen 120 Mio Euro in dem ohnehin anstehenden Ergänzungshaushalt einzustellen und die Gesamtsumme von 180 Mio Euro als „schnelle Hilfe“ den Betrieben zu Verfügung zu stellen. Wie dies erfolgen soll, dazu äußerte sich der Minister in der Haushaltsdebatte nicht.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) spricht sich dafür aus, diese Mittel in Deutschland als Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (BG) zu nutzen. Elisabeth Fresen, Bundesvorsitzende der AbL und Bäuerin bei Verden an der Aller, erläutert: „Aus meiner Sicht muss es darum gehen, dass die Arbeit auf unseren Höfen unterstützt wird, nicht der Input an Betriebsmitteln. Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden nach dem kalkulatorischen Arbeitszeitbedarf eines Betriebes errechnet und sind degressiv gestaffelt. Dies bedeutet, dass gerade kleinere und mittlere arbeitsintensive Betriebe, z.B. mit Tierhaltung, vergleichsweise hohe Beiträge entrichten. Ein Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung würde dementsprechend diese Betriebe stärker entlasten. Vor dem Hintergrund des hohen wirtschaftlichen Drucks vieler Tierhalter:innen und den steigenden Futterkosten, halte ich solch einen Zuschuss für einen gut zu begründeten Weg.“

Um der Vorgabe der Europäischen Kommission bezüglich der Verwendung der Mittel für nachhaltige Bewirtschaftungsformen zu entsprechen, ist es aus Sicht der AbL denkbar, den Zuschuss an einen maximalen Viehbesatz von 2 GV/ha zu binden. Diese Betriebe tragen sehr viel stärker zu Reinhaltung von Luft und Wasser bei und können darüber hinaus meist eine eigene betriebliche Futtergrundlage für Ihre Tierhaltung nachweisen.

29.03.2022
Von: FebL/PM