AbL begrüßt Krisenbeihilfe des BMEL - Weitere Maßnahmen müssen aber folgen

Um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine für die landwirtschaftlichen Betriebe abzumildern, will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „180 Millionen Euro Hilfen zielgerichtet und unbürokratisch auf die Höfe bringen“, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist diese Krisenbeihilfe richtig, es müssen aber weitere Maßnahmen folgen.

Die Krisenhilfe soll laut BMEL aus zwei Hilfsprogrammen bestehen. Zum einen hat das BMEL eine Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" (Agrarerzeugeranpassungsbeihilfeverordnung) eingeleitet. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Zum anderen ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren sollen. Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft, die Betriebe müssen im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie erhalten haben. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Mit der Fördersumme können etwa 40 Prozent der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.

„Die AbL begrüßt die geplante Anpassungsbeihilfe“, erklärt Martin Schulz, AbL-Vorsitzender und Neuland-Schweinehalter. Das Geld wird unbürokratisch und rasch ausgezahlt. Gerade die schweinehaltenden Betriebe und allen voran die Sauenhalter:innen erleben derzeit extrem starke Gewinneinbußen. Eine Obergrenze, damit viele Betriebe profitieren, halten wir für sinnvoll. Allerdings muss für flächenlose tierhaltende Betriebe auch ein Nachhaltigkeitskriterium gelten. Deshalb schlägt die AbL vor, dass diese nur Beihilfen erhalten, wenn ihr Tierbestand nicht die Obergrenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes überschreitet“, so Schulz, für den diese Krisenbeihilfe jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein für die Betriebe ist. „Derzeit reduzieren sich die Tierzahlen, allerdings durch ein massives Höfesterben. Wir fordern deshalb die Politik auf, die Vorschläge der Tierhaltungskennzeichnung gemäß den Borchert-Plänen nachzubessern. Dadurch würden u.a. die Tierzahlen sozialverträglich runtergefahren. Überschüsse wirken preissenkend. Es braucht langfristige Konzepte für ein stabiles Marktgleichgewicht im Schweinesektor“, unterstreicht der AbL-Vorsitzende die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen durch die Politik und hat dazu auch eine entsprechende Stellungnahme an das BMEL und den Bundeslandwirtschaftsminister geschickt.

 

28.06.2022

Das BMEL will unter anderem auch Schweinehalter mit einer Krisenhilfe unterstützen. Foto: FebL