AbL-Aufruf: Wirtschaftswert beim Finanzamt erfragen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) empfiehlt aus aktuellem Anlass allen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) krankenversicherten und beitragspflichtigen Bäuerinnen und Bauern, bei ihrem Finanzamt um schriftliche Auskunft über den Wirtschaftswert in ihrer Gemeinde nachzufragen. Auf Grundlage des Wirtschaftswertes berechnet die SVLFG den Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV-Beitrag). In einem konkreten Fall hat ein Bauer im Rheinland von seinem Finanzamt die schriftliche Mitteilung angefordert und bekommen. Demnach beträgt der Wirtschaftswert in seiner Gemeinde 2422 DM pro Hektar (der Wert wird auch aktuell noch in DM ausgedrückt). Im LKV-Beitragsbescheid der SVLFG ist aber mit einem Wirtschaftswert von weit über 2700 DM/ha gerechnet worden. Das führt zu einem deutlich höheren LKV-Beitrag. Der Bauer hat Widerspruch eingelegt, jetzt geht die Sache vor Gericht. Auch für den Fall, dass die Widerspruchsfrist für den jüngsten Beitragsbescheid bereits abgelaufen ist, empfiehlt die AbL jetzt beim Finanzamt nachzufragen und bei Abweichungen zum letzten LKV-Beitragsbescheid über weitere mögliche Schritte nachzudenken.
15.08.2019
Von: FebL