„Wo Österreich drinnen ist, muss künftig auch Österreich draufstehen“

Österreich bringt verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf den Weg

„Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten Milch, Fleisch und Ei in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung kommt. Mit dem heutigen Ministerrats-Beschluss bringen wir diese wichtige Maßnahme für Produzenten und Konsumenten in die Zielgerade. Indem wir Transparenz schaffen, können Konsumenten klare Kaufentscheidung treffen, bewusst auf regionale Produkte greifen und damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe stärken. Wo Österreich drinnen ist, muss künftig auch Österreich draufstehen“, erklärte die österreichische Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger in der vergangenen Woche nach dem Ministerrats-Beschluss.

Zwei Verordnungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf verarbeiteten Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung gehen jetzt in Begutachtung. Nach Notifizierung durch die Europäische Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten.
„86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Wir sind in der glücklichen Lage, dass unsere Bäuerinnen und Bauern tagtäglich regionale, saisonale Lebensmittel bester Qualität unter Einhaltung höchster Standards produzieren. Derzeit ist es bei verarbeiteten Lebensmitteln aber auch in der Gemeinschaftsverpflegung nicht möglich, die Herkunft der Grundzutaten zu erkennen. Das ändern wir jetzt“, führt Köstinger weiter aus und nennt ein paar Beispiele: „Wenn man sich in der öffentlichen Kantine ein Rindsgulasch bestellt, muss in Zukunft am Menüplan gekennzeichnet sein, woher das Fleisch kommt. Im Supermarkt wird auf der Käseverpackung gekennzeichnet sein, woher die Milch kommt. Am Eiaufstrich wird ersichtlich, ob die Eier aus Österreich stammen.“

Was und wie wird gekennzeichnet?
Die Kennzeichnung betrifft die Primärzutaten Fleisch, Milch und Ei.
· Bei Fleisch: Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen oder Geflügel;
· Bei Milch zusätzlich Butter, Sauerrahm, Topfen, Naturjoghurt, Schlagobers (Sahne) oder Frischkäse;
· Bei Ei zusätzlich Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei.
Primärzutat bedeutet, dass die Zutat einen Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel beziehungsweise an der Speise hat oder es sich um eine Zutat handelt, die Konsumentinnen und Konsumenten üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels beziehungsweise der Speise verbinden. Daher wird künftig klar ersichtlich sein, ob eine Primärzutat aus Österreich oder einem anderen Land kommt, konkretisiert die Ministerin.
Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde, bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.

Wo muss gekennzeichnet werden?
Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben, also zum Beispiel auf der Verpackung von Wurstwaren, Käse oder auf Mayonnaisen-Tuben. Gemeinschaftsverpfleger, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen. Das sind zum Beispiel Aufsteller an der Ausgabe in der Krankenhaus- Kantine oder am Speiseplan im Kindergarten.

Özdemir will auf Brüssel warten
Österreich geht damit in der EU voran. Gemeinsam mit dem deutschen Minister Özdemir forderte Köstinger im Februar entsprechende Regeln zur Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene. Im Gegensatz zu Österreich will das deutsche Landwirtschaftsministerium auf die europäische Lösung zur Herkunftskennzeichnung warten. Auch Frankreich erweitert seine Kriterien für Herkunftskennzeichnung u.a. für Fleisch. Aber das BMEL hat nur „warme Worte“, wie ein Kritiker formulierte und schiebt die Entscheidung hinaus. Dabei wäre ein politisches Signal an die deutschen Schweine- und Milchviehhalter in ihrer jetzigen schwierigen Situation von großer Bedeutung.

Tierwohlförderung auf dem Weg
Übrigens hat Österreich auch Verbesserungen beim Tierwohl beschlossen. Konkret wurden Novellierungen für das Tierschutzgesetz, die 1. Tierhaltungsverordnung und das Tiertransportgesetz zur Begutachtung vorgelegt. Damit wird die Landwirtschaft der Alpenrepublik mit jährlich 120 Mio. Euro Investitionsförderung für tierwohlfreundliche Ställe und einem teilweisen Ausgleich der Mehrkosten über verschiedene Maßnahmen unterstützt. Auch hier könnte Deutschland mal über die Alpen schauen.

Nähere Informationen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung unter www.bmlrt.gv.at.

10.05.2022
Von: hg

Österreich führt die Herkunftskennzeichnung "A" ein. Quelle: BMLRT