Mehr Tierschutz für Mastputen: BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen an Haltung vor

Bis heute gelten für bestimmte Tierarten, wie zum Beispiel Puten, keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es nach eigenen Worten, den Tierschutz nachhaltig und umfassend für alle Tiere zu verbessern. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden. Dazu sollen jetzt laut BMEL zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festlegt werden, mit denen eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden kann. Für Mastputen existieren solche Regelungen bislang weder auf EU-Ebene noch national.

Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen bei Mastputen, die mit hohen Besatzdichten und schnellen Gewichtszunahmen verbunden sind, treten laut BMEL gesundheitliche Probleme auf, z. B. Erkrankungen und Verformungen des Skelettapparates, Brustblasen (Entzündungen der Brusthaut) oder Fußballenerkrankungen. Daneben stellen Federpicken und Kannibalismus ein fortbestehendes Problem dar. Um die Tiere dennoch unter den üblichen Bedingungen mit hohen Besatzdichten mästen zu können, werden zudem immer noch vielerorts routinemäßig die Schnäbel kupiert, obwohl das Kupieren der Schnäbel durch das Tierschutzgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

Das BMEL hat nun Eckpunkte vorgelegt, die eine tiergerechtere Haltung der Mastputen sicherstellen sollen. Zentrale Elemente sind laut BMEL die Reduktion der Besatzdichten, Anforderungen an die Strukturierung der Haltungsumwelt sowie das Angebot von Aufbaumöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial. Konkret sehen die Eckpunkte unter anderem vor, dass pro Quadratmeter Stallfläche etwa 40 Kilogramm Lebendgewicht gehalten werden, was  etwa 1,9 männlichen Tieren entspricht. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft erlaubt derzeit maximal 58 Kilo Lebendgewicht beziehungsweise drei Tiere pro Quadratmeter.

Die vorgelegten Eckpunkte sind vom BMEL als eine Diskussionsgrundlage und Basis für die Vorbereitung der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gedacht und formuliert. Mit den Eckpunkten tritt das BMEL nach eigenen Worten „gezielt in einen sehr frühzeitigen fachlichen Dialog mit allen wesentlichen Beteiligten“.

Der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG), Wolfgang Schleicher, hat die Pläne bereits als »realitätsverweigernde Traumtänzerei« bezeichnet. Würden sie nicht angepasst, werde sich der Verband juristisch dagegen wehren.

11.01.2023
Von: FebL/PM

BMEL legt Eckpunkte zur Haltung von Mastputen vor. Foto: Archiv