Es geht bei Klimaschutz und Klimazielen, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, um die Freiheit zukünftiger Generationen, bei zunehmenden Klimafolgen noch handlungsfähig zu sein. Zudem garantiert Unabhängigkeit von Energieimporten aus unsicheren und autokratischen Herkunftsstaaten erst unsere Freiheit sowie eine offene Gesellschaft.
Im Zentrum steht ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der jetzigen Regierung hat es, bei aller berechtigten Kritik, hier in den letzten Jahren einen Schub gegeben. In Deutschland kommt inzwischen über 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien, in einigen Bundesländern sind es deutlich über 100 Prozent. Um Wärme und Mobilität und viele Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten, ist aber ein weiterer Ausbau erforderlich.
Wiege und Motor der erneuerbaren Energien waren in den letzten 35 Jahren sowohl hinsichtlich der Anlagenentwicklung wie auch der Erzeugung im ländlichen Raum zu finden. Hier wurde der rechtliche Rahmen – wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG – seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts mit vielen Ideen und unternehmerischem Mut genutzt, um die Entwicklung und den Ausbau von Wind, PV, Solarthermie und Bioenergie umzusetzen. Dabei half besonders auch die anfängliche Ausrichtung des EEG bei der Umsetzung neuer Techniken und – durch z. T. gestaffelte Preise – der Entwicklung dezentraler kleinerer und mittlerer Anlagen.
Wir müssen weiter gestalten und dabei den wirtschaftlichen Erfolg des ländlichen Raumes für Bürgerinnen und Kommunen sichern. Dafür sind gerade im ländlichen Raum in den Gründerjahren mit z. B. Bürgerenergiegesellschaften viele gute Modelle entstanden, die allerdings Weiterentwicklungen brauchen, z.B. im Kommunal- oder Abgabenrecht, um noch mehr Wertschöpfung vor Ort zu lassen.
In einer von der Regierung geplanten Kraftwerkstrategie soll durch subventionierte Neu- und Umbauten von später wasserstofffähigen Reservekraftwerken die Versorgung bei schwankendem Angebot von Sonne- und Windenergie sichergestellt werden.
Vom Bundeswirtschaftsministerium ist dazu auch ein dringend erforderliches „Biomassepaket“ angekündigt, das jetzt wegen der anstehenden Neuwahlen feststeckt und von einem noch arbeitsfähigen Parlament behandelt und verabschiedet werden müsste. Es geht um 10.000 Biogasanlagen, überwiegend dezentral und im ländlichen Raum, mit einer Kraftwerksleistung von 6.000 MW. Wenn es keine Entwicklungsperspektive für sie gibt, setzt sich ein ungebremster Rückbau fort. Dabei könnten diese Anlagen schnell den großen Anteil der Leistungen der geplanten Reservekraftwerke bei Schwankungen von Sonne und Wind in der Energieversorgung übernehmen.
Mit den Wärmenetzen für Wohnungen, öffentliche Gebäude und auch Schwimmbäder, die besonders in ländlichen Räumen von Biogasanlagen gespeist werden, bieten diese ein wichtiges Potential für die Wärmewende, das nun ebenfalls wegzufallen droht. Es geht auch um Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Viele der Biogasanlagen standen in der Vergangenheit auch deshalb in der Kritik, weil sie auf den erfolgreichsten Rohstoff Mais gesetzt haben. Dieser Entwicklung z. B. durch eine Differenzierung der Boni im EEG gegenzusteuern, wurde mit dem Argument „nicht mehr Bürokratie“ verworfen. Mit dem Biomassepaket könnten diese Anlagen ohne zusätzliche Biomasse und bei einer Umstellung auf weniger Mais innerhalb von wenigen Jahren 12.000 MW Leistungen für die Spitzenlast zur Verfügung stellen. Dafür müssten die Biogasanlagenbetreiber in einen mehrfachen Überbau der Kapazitäten investieren können sowie auch in den Ausbau der Kapazität der Gaslager und der Kapazität der Wärmespeicher für die Wärmeversorgung etc.
Nötig wäre, deutlich und ohne regionale Präferenz die Ausschreibungsmenge von derzeit 500 MW auf 1.800 MW zu erhöhen. Zudem sollte eine Anpassung an gestiegene Investitions- und Betriebskosten erfolgen. Der Flexibilisierungszuschlag sollte an Baukosten, Inflation und Zinssteigerung angepasst und auf 120 Euro je KW erhöht werden.
Es geht im Kern darum, ob die Kraftwerkreserven dezentral und von vorhandenen, überwiegend bäuerlichen Biogasanlagen gestellt werden oder ob die vier großen Energieversorger das übernehmen. Laut einer Studie würde das 1,8-mal so teuer.
Es wäre ein gutes Zeichen für eine weitere zeitnahe und wirksame Umsetzung der Energiewende und die Stärkung des ländlichen Raums, wenn sich die demokratischen Parteien im noch arbeitsfähigen Bundestag zusammenfinden und noch in dieser Legislatur dringend notwendige Änderungen in der Gesetzgebung zur Biomasse beschließen.