Klage gegen Brüterei bekräftigt Druck, Alternativen zum Kükentöten zu finden

Es geht darum, umsetzbare Wege zu finden, in der Legehennenaufzucht auf das Töten der männlichen Küken zu verzichten. Der politische Druck erhöht sich: Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen die Brüterei Brinkschulte im nordrhein-westfälischen Senden erhoben. Diese Meldung verbreitete sich in den letzten Tagen über zahlreiche Medien und entfachte die Diskussion über die Möglichkeiten und nötigen Anstrengungen neu. Indem die Staatsanwaltschaft verkündet, den Fall als Beispiel mit grundsätzlicher, bundesweiter Bedeutung ggf. bis vor den Bundesgerichtshof zu tragen, wird klar: Es geht nicht um jene eine Brüterei sondern darum, über den Rechtsweg Klarheit zu schaffen – und von der Länderebene Druck auf die Aktivitäten der Bundesregierung auszuüben. Jedes Jahr werden in Deutschland schätzungsweise 50 Mio. Küken geschreddert oder vergast. Schon 2013 hatte Nordrhein-Westfalen versucht, die gängige Praxis in der Legehennenbranche per Erlass zu verbieten, der jedoch vom Verwaltungsgericht in Minden für ungültig erklärt wurde. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte 2015 als Ziel formuliert, „dass das Kükenschreddern 2017 aufhört“. Er setzt auf die Früherkennung des Geschlechts im Ei (In-Ovo) als Lösungsansatz. Ausgereift ist diese Technik jedoch noch nicht, derzeit laufen mehrere Forschungsvorhaben zu ihrer Weiterentwicklung. Für die erfolgversprechendste Variante einer spektroskopischen Messung muss in der Eischale ein kleines Loch eröffnet werden, was zu einem hohen Infektionsrisiko des Embryos und damit zu höheren Ausfällen führt. Friedrich Ostendorff, Agrarsprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne, weist darauf hin, dass sich auf diese Weise „nichts an der Grundproblematik [ändert], dass die männlichen Küken der Legehennen überflüssig sind und Leben vernichtet wird. (…) Nachhaltig und im Sinne des Verbrauchers sind einzig und allein die Erhaltung und die Zucht von Zweinutzungsrassen, wo das genetische Material nicht in der Hand weniger großer Konzerne liegt.“ Als „ethisch nicht vertretbar“ lehnt auch die Ökologische Tierzucht gGmbH die Konzentration auf den Lösungsweg der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung ab: „Der Zeitpunkt der Tötung männlicher Küken wird in der Legehennen-Brüterei lediglich vorverlegt.“ Außerdem gingen damit strukturelle Veränderungen einher, die „die Bemühungen um eine ökologische Zucht in Richtung Zweinutzungsrassen torpedieren. Die notwendige technische Ausstattung (…) ist extrem kostenintensiv und deshalb nur in wenigen Brütereien umsetzbar“.
18.02.2016
Von: cw