Zweifelhaftes Angebot

Mit einem befristeten Angebot zur Selbstauskunft über möglichen Nachbau über die vergangenen vier Wirtschaftsjahre meldet sich gerade die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bei vielen Bauern und Bäuerinnen. Man werde von einer juristischen Verfolgung absehen, wenn die Auskunft bis Ende März darauf eingegangen werde. Die Begründung für das Angebot ist die vermeintlich vollständig geänderte Situation in Bezug auf die Zahlung der Nachbaugebühren seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom vergangenen Sommer. Dieser hatte entschieden, dass die Nachbaugebühren bis zum Ende eines Wirtschaftsjahres gezahlt werden müssen, sonst können von den Pflanzenzüchtern Schadensersatzforderungen erhoben werden. Gleichzeitig ist allerdings das Auskunftsverfahren davon nicht berührt, dass heißt nach wie vor müssen Bäuerinnen und Bauern nur nach einem qualifizierten Auskunftsersuchen verbunden mit der Vorlage von Anhaltspunkten seitens der Züchter Auskunft über ihren Nachbau in dem speziell angefragten Fall geben. Zivil- oder strafrechtlich kann die STV nur vorgehen, wenn sie um den Nachbau weiß. Weiter Infos bei der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren und Nachbaugesetze, Georg Janßen
11.02.2016
Von: cs