Individuelle Fleischkennzeichnung

In einer Arbeitsgruppe beschäftigten sich die Bundesländer mit der Fleischkennzeichnung, die Auskunft über die Haltungsbedingungen gibt. Grundsätzlich halten die Länder eine derartige Kennzeichnung für europakonform, wollen aber vorab eine Zustimmung in Brüssel einholen.In einem ersten Schritt solle von einer Regelung vor allem in Deutschland produziertes und vermarktetes Fleisch betroffen sein. Ausländische Ware könne freiwillig gekennzeichnet werden. Auch soll die Kennzeichnung nach Empfehlung der Arbeitsgruppe zunächst auf Mastschweine und Mastgeflügel beschränkt werden. Betroffen wäre sowohl verpacktes als auch unverarbeitetes Fleisch. Stammt das Fleisch von Tieren die in einer die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen erfüllenden Haltungsform lebten, soll dies mit einer „3“ gekennzeichnet werden. Fleisch aus Haltungen mit mehr Platz im Stall und erhöhten Anforderungen an die Haltungseinrichtung soll eine „2“ bekommen. Wird den Tieren darüber hinaus Zugang ins Freie gewährt, soll das Fleisch eine „1“ erhalten. Für Fleisch aus ökologischer Tierhaltung ist schließlich in dem Konzept eine Kennzeichnung mit der „0“ vorgesehen. Um den zusätzlichem Aufwand für Erzeuger und Handel sowie für die Überwachung abzuschätzen, wird eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Beteiligung der Wirtschaft vorgeschlagen.
14.10.2015
Von: mn