Schwalben dürfen in in Ställen brüten

Die Veterinärbehörden in Niedersachsen haben es auf die Schwalben in Ställen abgesehen. Zur Tierseuchenprävention, so die Argumentationslinie, sollten die Nester und folglich auch die Schwalben aus den Ställen entfernt werden. Unklar ist ob derartiges Vorgehen rechtlich zulässig gewesen wäre, Schwalben sind eine geschützte Vogelart, hat das Landwirtschaftsministerium in Hannover jetzt klar gestellt, dass es keinen Anlass zu derartigem Vorgehen gebe. Diese Einschätzung teilte auch das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass die Verbreitung von Tierseuchen durch Schwalben als „vernachlässigbar“ einschätzte. Christian Meyer, Landwirtschaftschaftminister in NRW, wies darüber hinaus auf den Nutzen der Vögel hin. Während der Brutzeit, so Meyer, verfüttere ein Schwalbenpaar rund 1 kg Insekten und trüge damit zur Reduktion z.B. von Stallfliegen bei.
25.08.2015
Von: mn