Bayern zahlt Schadensersatz für Gentechnik im Honig

Nach jahrelangem Rechtsstreit ist es nun zu einem Vergleich gekommen: Der Imker Karl-Heinz Bablok bekommt vom Freistaat Bayern 6.000 Euro Schadensersatz für gentechnisch verunreinigten, nicht verkaufsfähigen Honig sowie ihm entstandenen Mehraufwand durch Standortverlagerung der Bienenvölker und Nachweiskosten für DNA-Analysen. Die bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft hatte vor zehn Jahren den aus dem Hause Monsanto stammenden gentechnisch veränderten (gv) Mais MON810 im Freiland getest. Pollen der nicht als Lebensmittel zugelassenen gv-Pflanzen gelangten in den Honig des Imkers. Im sogenannten „Honig-Urteil“ hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2011 entschieden, dass dies Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Die Kosten für vorsorgliche Honigproben in anderen Jahren, bei denen keine gv-Pollen nachgewiesen wurden, bekommt Bablok nicht ausgeglichen. Die Anwaltskanzlei Babloks sowie der Imkerverein Mellifera bewerten den Vergleich deshalb als Teilerfolg. Sie beobachten, dass die Hersteller von gv-Pflanzen ihr Vorgehen anpassen und mittlerweile die Lebensmittelzulassung sofort bei der EU mit beantragen. Außerdem gilt Pollen nach europäischen Gesetzesänderungen seit 2014 lebensmittelrechtlich nicht mehr als Zutat sondern als natürlicher Bestandteil von Honig - und muss somit nicht mehr eigenständig den Grenzwert für „zufällige oder technisch unvermeidbare“ Verunreinigungen mit GVO (kleiner 0,9 Prozent) einhalten. Bablok und Mellifera führen die juristische Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht weiter: „Die Gerichte sollen endlich wirksame Schutzmaßnahmen und das Verursacherprinzip durchsetzen“. Außerdem rät Mellifera Imkern dazu das „Ohne Gentechnik“ Siegel zu beantragen. Falls sie dies durch Verunreinigungen diese Kennzeichnungsmöglichkeit verlieren, kann dann versucht werden wegen entstandener Vermarktungsnachteil Schutzmaßnahmen einzuklagen.