Ringelschwanz- und Schnabelprämie ab 1. Juli

Im Land Niedersachsen gehen die Pläne zur Umsetzung von mehr Tierwohl mit einem finanziellen Anreizsystem in die praktische Phase über: Ab 1. Juli können sich Mastschweine- und LegehennenhalterInnen für die Förderung von Tierschutzmaßnahmen anmelden. 16,50 Euro pro Schwein bzw. 1,70 Euro pro Huhn können die Betriebe jährlich bekommen, wenn im Zusammenhang mit angepassten Haltungsbedingungen und Beratung sowie einbezogener Aufzucht der Ferkel auf „kupiertes Körpergewebe“ verzichtet wird, d.h. insbesondere Schwänze und Schnäbel nicht gekürzt werden. Bei den Schweinen wird dann an Hand des Erfolgsindikators „unbeschädigter Ringelschwanz“ bewertet: falls mehr als 30 Prozent der Tiere dieses Kriterium nicht erfüllen, wird keine Prämie ausgezahlt. In der Legehennenhaltung sind festgelegte Kriterien einzuhalten, die durch eine tierärztliche Begutachtung der Tiergesundheit ergänzt und in ihrer Wirkung bewertet werden. Die Förderung ist pro Betrieb begrenzt auf maximal 1.000 Schweine je Mastdurchgang bzw. 6.000 Legehennen. Im Rahmen des EU-Förderprogramms zur ländlichen Entwicklung (ELER), der sogenannten 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), stellt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in der Förderperiode 2014 bis 2020 einen Tierwohltopf mit 28 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mindestanforderungen sorgen dafür, dass Betriebe mit Erfahrung beim Halten von unkupierten Tieren, wie Neuland- oder Biohöfe, bevorzugt einbezogen werden, bzw. Neueinsteiger in den Bereich ausreichend vorbereitet sind und bei der Umsetzung und möglichen Problemen beratend begleitet werden. Die Ferkelaufzucht ist als prägende Grundlage für eine erfolgreiche Haltung ohne Schwanzbeißen durch ausreichend Möglichkeiten zum Ausleben von arteigenem Verhalten mit angesprochen. Da sie jedoch nicht extra gefördert wird, werden voraussichtlich vor allem Betriebe mit geschlossenem System das Förderprogramm nutzen können und wollen – oder wiederum solche mit bestehenden, abgestimmten Lieferpartnern. Im Legehennenbereich fehlt der Bezug zur Aufzucht in den niedersächsischen Förderbestimmungen, obwohl Wissenschaftler und Berater diesem einen erheblichen Einfluss auf das Verhalten der Hennen zuschreiben.
24.06.2015
Von: cw