Hamburger Senat muss aktiv werden und Bauernhof erhalten

Nachdem die Klage der Familie Jaacks gegen den Verkauf der von ihr gepachteten Hofstelle durch die Hamburger Wirtschaftsbehörde an einen außerlandwirtschaftlichen Käufer erfolglos blieb, sucht die Familie jetzt eine neue Hofstelle. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Hamburg/Schleswig-Holstein liegt es am Hamburger Senat, Familie Jaacks umgehend und zielorientiert zu unterstützen. Berit Thomsen, Geschäftsführung der AbL Hamburg/Schleswig-Holstein, erklärt: „Wenn der Hamburger Senat weiterhin tatenlos zuschaut, dann hat er zu verantworten, dass die Familie Jaacks ihren Bauernhof und damit ihre wirtschaftliche Existenz verliert. Es gibt nur noch zehn Milchviehbetriebe in Hamburg. Die Politik würde eine regionale und weidebetonte Milcherzeugung in Verbindung mit dem Schutz der Artenvielfalt schwächen, statt diese Werte zu stärken, wie es von der Gesellschaft gewünscht ist. Deshalb muss der Hamburger Senat, allen voran der grüne Landwirtschaftssenator Jens Kerstan, umgehend und ernsthaft nach Lösungen suchen, damit Familie Jaacks ihren Bauernhof weiterführen kann. Eine Möglichkeit wäre, dass der Senat im Hamburger Außenbereich den Bau eines neuen Hofes ermöglicht.“ Die AbL fordert Senator Kerstan auf, rasch das Bodengesetz in Hamburg zu reformieren, denn dieses sei veraltet und lückenhaft. „Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht im Oktober letzten Jahres bestätigt. Landwirt*innen sind beim Bodenkauf nicht mehr vor außerlandwirtschaftlichen Investoren geschützt. Aktuell sieht das Grundstücksverkehrsgesetz nur Käufer und Verkäufer, nicht aber Pächter, wie etwa die Familie Jaacks. Deshalb ist im Grundstücksverkehrsgesetz ein Drittschutzrecht für unterlegene Kaufinteressent*innen aufzunehmen, damit Bauernfamilien wie Jaacks klagen können. Den bisherigen Pächter*innen, die eine Nutzung fortführen wollen, muss künftig der Rechtsweg gegen solch eine Entscheidung möglich sein.“ Zum Hintergrund heißt es von der AbL: Familie Jaacks sucht nach einem Standort für ihren landwirtschaftlichen Betrieb. Die von dem Landwirt gepachtete Hofstelle samt angrenzenden Grünlandflächen ist an einen außerlandwirtschaftlichen Käufer veräußert worden. Den Verkauf hat die Wirtschaftsbehörde auf Antrag im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz genehmigt. Die dagegen gerichtete Klage durch den Landwirt vor dem Verwaltungsgericht Hamburg blieb erfolglos. Das Urteil ist unterdessen rechtskräftig und wird von Familie Jaacks respektiert. Daher sucht der Landwirt für die Fortführung seines landwirtschaftlichen Betriebes an anderer Stelle eine schnelle Lösung, was sich aber als nur schwer umsetzbar darstellt.
24.01.2022
Von: FebL/PM

Bauer Jaacks, hier während der AbL-Kampagne "Jeder Hof zählt", muss seine bisherige Hofstelle verlassen. Foto: Bauernstimme