Flickwerk überwinden - Reform nach der Reform mutig anpacken!

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat zwei Verordnungen zur nationalen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 zugestimmt - allerdings jeweils unter der Bedingung von einigen fachlichen Änderungen. „Setzt die Bundesregierung diese eins zu eins um, können die Verordnungen in Kraft treten“, heißt es aus dem Bundesrat. Kritik an der grundsätzlichen Ausgestaltung kommt unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und von Umweltverbänden wie dem BUND. Positive Signale gibt es aus dem Bundesrat hinsichtlich der Ausgestaltung der „Reform nach dieser Reform“, indem dabei zur Ausgestaltung der dann notwendigen Reform auf das Instrument der Gemeinwohlprämie und von Punktesystemen verwiesen wird, wie sie, ohne dass sie explizit im Bundesrat genannt werden, vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) oder der AbL auf dem Tisch liegen. In einer dem Bundesratsbeschluss angefügten Entschließung bekräftigt der Bundesrat „seine Auffassung, die vorgesehenen Öko-Regelungen so auszugestalten, dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte erzielt wird. Zudem sollen die Maßnahmen in allen Regionen Deutschlands ausgewogen anwendbar sein. Es sollte durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen vermieden werden, dass es zu einer regional ungleichen und stark kumulierten oder ausbleibenden Inanspruchnahme aufgrund regional unterschiedlicher natürlicher oder struktureller Gegebenheiten kommt. Auch Gunststandorte müssen erreicht werden, damit dort zusätzliche Umweltleistungen umgesetzt werden.“ Gerade für intensiv wirtschaftende Grünlandbetriebe könnte es nach Ansicht des Bundesrates schwierig werden, an dem neuen Fördersystem wie im bisherigen Maße teilnehmen zu können. Insbesondere für Milchviehbetriebe auf Dauergrünland seien bei der geplanten nationalen Umsetzung der GAP Prämieneinbußen nicht auszuschließen. „Die Ausgestaltung der Ökoregelungen sollte zügig korrigiert werden, wenn sich diese Befürchtungen nach dem ersten Antragsjahr bestätigen“, heißt es in der Entschließung. „Elementar wichtig“ ist für den Bundesrat auch, „dass ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe bei Inanspruchnahme der Förderung in der zweiten Säule in Bezug auf Agrar-Umwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen diese Förderung mit den Förderinstrumenten in der ersten und zweiten Säule weitgehend kombinieren können. Damit soll erreicht werden, dass Ökobetriebe im Rahmen der zukünftigen Fördersystematik keine Prämiennachteile erfahren.“ Neben den Nachbesserungen bei der Umsetzung der jetzigen Reform, die als eine „Periode des Übergangs“ bezeichnet wurde, betonten die Redner in der kurzen Aussprache zu diesem Tagesordnungspunt im Bundesrat auch die Notwendigkeit zeitnah in die Debatte um die „Reform nach der Reform“ einzusteigen, weg von der Flächenförderung hin zu der Honorierung von Gemeinwohlleistungen. „Unsere Zielrichtung ist, alles was sich unter dem Begriff der Gemeinwohlprämie verbirgt, nämlich wirklich nach einem klaren Punktesystem Leistungen zu bezahlen, die einen ganz klaren Mehrwert haben, wo man weiß, das bringt auch was. Und es verbindet sich damit, dass Betriebe langfristig dann damit auch ihre Einkommenssicherung erzielen können“, erklärte der grüne Landwirtschaftsminister Sachsens, Wolfram Günther, der alle einlud „an diesem System jetzt gemeinsam zu arbeiten“. AbL: Unübersichtliches Flickwerk
Auch nach dem Beschluss des Bundesrates bleibt die AbL bei ihrer grundsätzlichen Kritik an dem jetzt beschlossenen Reformpaket. „Auch die heutige Entscheidung des Bunderates ändert nichts daran, dass es sich bei der kommenden Reform der GAP in Deutschland um ein unübersichtliches Flickwerk handelt. Dieses wird den ökologischen und sozialen Herausforderungen in großen Teilen nicht gerecht. Deswegen ist es wichtig, dass die neue Bundesregierung ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag – nämlich bis Mitte der kommenden Legislaturperiode ein Konzept vorzulegen, welches die Direktzahlungen durch ein System zur einkommenswirksamen Honorierung von Klima- und Umweltleistungen ersetzt – möglichst schnell anpackt. Vorschläge, wie ein solches aussehen kann, liegen auf dem Tisch“, kommentiert Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachsen. Und mit Blick auf die vom Bundesrat geforderte stärkere Förderung von klassischen Grünlandbetrieben mit Milchviehhaltung erklärt Ottmar Ilchmann, Milchviehalter und Landesvorsitzender der AbL Niedersachen: „Gut, dass der Bundesrat der Forderung vieler bäuerlicher Verbände folgt und Grünlandbetriebe mit Milchvieh in der GAP stärker honorieren möchte. Konkret auszugestalten ist diese über eine zusätzliche Ökoregelung für Milchkühe in Weidehaltung. Mit der Umsetzung darf die neue Bundesregierung nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, ein Jahr abwarten, sondern muss diese direkt angehen.“ BUND: Erste große Baustelle für Özdemir
Auch der BUND erneuert anlässlich des Bundesratsbeschusses seine grundsätzliche Kritik am Reformpaket. „Die geplanten Maßnahmen und Budgets der neuen GAP-Förderung in Deutschland sind nicht genug, um die Ziele in den Bereichen Biodiversität, Klimaschutz und Ökolandbau zu erreichen. Verfehlt werden auch die europäischen Vorgaben aus der Farm-to-Fork-Strategie oder der EU-Biodiversitätsstrategie. Daher müssen die GAP-Regeln bereits im ersten Halbjahr 2022 überprüft werden, sobald die ersten Hinweise der EU-Kommission zum deutschen GAP-Strategieplan eingehen – nicht erst zur Mitte der Legislaturperiode, wie von der Bundesregierung geplant“, erklärt der BUND-Vorsitzende, Olaf Bandt. Den dünnen GAP-Kompromiss zum Wohle von Umwelt, Landwirtschaft und Klima nachzubessern, wird nach Ansicht von Bandt „die erste große Baustelle von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir“ sein. Vor allem das viel zu geringe Budget für die Öko-Regelungen, mit dem Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft honoriert werden sollen, müsse deutlich angehoben werden. Der BUND fordert dafür anfangs 30 Prozent der ersten Säule und danach ein jährlich wachsendes Budget. Dies würde den schrittweisen Ausstieg aus der pauschalen Flächenprämie im Jahr 2028 vorbereiten, wie im Koalitionsvertrag vereinbart und auch von der Zukunftskommission Landwirtschaft gefordert. „Der BUND begrüßt das Ziel der neuen Bundesregierung, dass 30 Prozent der Wiesen und Äcker im Jahr 2030 ökologisch bewirtschaftet werden sollen. Mehr Bio bedeutet mehr Umwelt- und Klimaschutz für alle. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Bund und Länder rund 1,3 Milliarden Euro bereitstellen, die als Bioprämie an die Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt werden. Özdemir muss dafür sorgen, dass dieses Bio-Wachstum auch finanziell abgesichert wird“, so Bandt.