Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Zwischenentscheidungen der RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung in zwei anhängigen Eilbeschwerdeverfahren davon abzusehen, auf den Grundstücken des Landwirts Eckardt Heukamp in Lützerath Vorbereitungsmaßnahmen für die Abbaggerung, etwa Rodungsarbeiten oder den Abriss von Gebäuden, durchzuführen. Vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatten der Landwirt und zwei Mieter eines Wohnhauses auf den Hofgrundstücken ihre Verfahren gegen den Braunkohleabbau durch die RWE verloren. Dagegen haben sie die Eilbeschwerdeverfahren beim OVG NRW eingereicht. Über die Beschwerden selbst hat der 21. Senat des OVGs noch nicht entschieden. Er hat aber in beiden Verfahren sogenannte Hängebeschlüsse erlassen und der RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung des Senats in den Beschwerdeverfahren von Vorfeldberäumungsmaßnahmen abzusehen. Der Senat reagiert damit laut einer Gerichts-Mitteilung darauf, dass die Zusage der RWE Power AG, einstweilen auf Vollziehungsmaßnahmen im Hinblick auf die streitbefangenen Grundstücke zu verzichten, am 7. Januar 2022 ausläuft. Es sei aber „bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass es dem Senat aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung des zuständigen Berichterstatters sowie der Komplexität der Verfahren nicht möglich sein wird, vor Ablauf der zugesicherten Stillhaltefrist eine Entscheidung in der Sache zu treffen“, heißt es in der Mitteilung. Die Hängebeschlüsse dienen demnach dazu, den Eintritt vollendeter Tatsachen vor einer Sachentscheidung des Senats zu verhindern. Sie stellten ausdrücklich keine Vorwegnahme der Entscheidungen in den anhängigen Beschwerdeverfahren dar. Deren Ausgang sei offen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Landwirt Heukamp, den Mietern und dem auf dem auf Gelände des Hofes entstandenen Camp droht also zunächst keine Räumung. Aktenzeichen: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21 (I. Instanz: VG Aachen 6 L 418/21 und 6 L 433/21)
20.12.2021
Von: FebL/PM

Landwirt Eckardt Heukamp, hier im Mittagsmagazin des ZDF, muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW zunächst nicht mit einer Räumung rechnen.