Bundesrat muss bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform nachbessern

Am kommenden Freitag steht im Bundesrat die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf der Tagesordnung. An den bisher vom Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundeskabinett vorgelegten Verordnungen gibt es deutliche Kritik und es wird unter anderem vom Bauernverband (DBV), dem Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und der AbL ein grundlegender Nachbesserungsbedarf gesehen. Der DBV fordert die Bundesländer auf, einen Fehlstart bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform zu verhindern, und hat seine Forderungen in einer Stellungnahme zusammengefasst: „Die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung weisen erhebliche Unzulänglichkeiten auf, die die Akzeptanz und den Erfolg der GAP-Reform 2023 - 2027 in Frage stellen. Dies betrifft insbesondere die neuen Eco Schemes und die Konditionalität, die um wichtige Maßnahmen erweitert und für die Landwirte attraktiver gestaltet werden müssen. Im ersten Schritt sind dringende Änderungen der nationalen GAP-Verordnungen notwendig. Für den DBV ist nicht akzeptabel, dass Eco Scheme-Prämien fast in allen Fällen deutlich niedriger als bestehende Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule dotiert werden sollen. Uns ist sehr wohl bewusst, dass eine fristgemäße Einreichung des GAP-Strategieplans zur Jahreswende 2021/2022 gewährleistet sein muss. Dennoch müssen die Verordnungen grundlegend korrigiert werden“, fordert DBV-Präsident Joachim Rukwied die Stellungnahme zusammenfassend. BÖLW: 30 Prozent Bio-Ziel gefährdet
Nach Ansicht des BÖLW gefährden die bisher vorliegenden Pläne zur Agrarreform das 30 Prozent Bio-Ziel. „Was der Länderkammer vorliegt, gefährdet viele Bio-Betriebe. Das 30 % Bio-Ziel der Ampelregierung wird vom Verordnungs-Vorschlag von Noch-Ministerin Klöckner konterkariert“, sagt Alexander Gerber, BÖLW-Vorstand für Landwirtschaft, noch vor der Amtsübernahme durch Cem Özdemir. Das Problem mit den nationalen GAP-Regeln: Öko-Betriebe würden schlechter gestellt, anstatt den Höfen eine gute Perspektive zu bieten – und damit mehr Betriebe zu ermutigen, auf Öko umzustellen. So sollen nicht alle sieben “Öko-Regelungen” (Eco-Schemes), die ab 2023 Klima- und Umweltschutz honorieren, den Bio-Betrieben offenstehen. Das bedeutet, dass es Öko-Höfen verwehrt würde, mehr für die Umwelt leisten zu können. „Jetzt liegt die Verantwortung bei den Bundesländern, die Entwürfe zu verbessern. Gut sind die Gesetze, wenn Bio-Betriebe an allen EcoSchemes teilnehmen können wie alle anderen Höfe auch”, sagt Gerber und ergänzt: “Nur, wenn jetzt verbessert wird, haben 30 % Bio oder die höheren Öko-Ziele der Bundesländer überhaupt eine Chance. Nur so kommt genug Bio aus der Region, was die Kunden und Kundinnen heute schon nachfragen. Und nur dann kann Öko die Umwelt und das Klima schützen und vor Ort die Wertschöpfung in den Regionen stärken.“ Verbessern die Länder die GAP-Verordnungen nicht, wie der BÖLW es beispielsweise in seiner Stellungnahme gefordert hat, werde die Agrarreform zur ersten Bewährungsprobe für den designierten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Ampel hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass die Verordnungen dem ‘Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Einkommenssicherung angepasst werden‘. „Wir erwarten von Cem Özdemir, dass die neue GAP 30 % Bio ermöglicht. Die GAP ist zentral, denn sie bestimmt mit rund 6 Milliarden Euro jedes Jahr in Deutschland, welche Landwirtschaft sich lohnt. Der neue Bundeslandwirtschaftsminister wird erklären müssen, wie er 30 % Öko finanzieren will”, so Gerber in Bezug auf die künftige Durchfinanzierung von Bio. AbL: Umfangreicher Nachholbedarf
Auch die AbL sieht umfangreichen Nachholbedarf und fordert den Bundesrat zu Nachbesserungen durch Umsetzung der folgenden Punkte auf:
- die Öko-Regelungen wirtschaftlich attraktiv und wirksam ausgestalten,
- die Förderung für außerlandwirtschaftliche Investor:innen einschränken,
- Grünlandbetriebe stärken – Klima schützen, Tierwohl honorieren,
- die Agrarstruktur in der Ausgestaltung der Öko-Regelungen angemessen berücksichtigen,
- und die Förderung von Agroforstsystemen praxistauglich und gerecht ausgestalten. Das neue Instrument der Öko-Regelungen werde seine positive Wirkung nur dann entfalten können, wenn die Maßnahmen für Bäuerinnen und Bauern wirtschaftlich attraktiv sind. Dies sei mit den vorgeschlagenen Prämienhöhen nicht gegeben.
Die Definition des „Aktiven Betriebsinhabers“ muss aus Sicht der AbL genutzt werden, um außerlandwirtschaftliche Investoren und Menschen mit hohen Einkommen von Fördermitteln auszuschließen. Die aktuell im Verordnungsentwurf vorgelegte Definition sei hierfür ungeeignet und muss ersetzt werden.
Trotz des nachweislich hohen Nutzens des Grünlandes für den Klimaschutz und die Biodiversität sind nur drei der angebotenen Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe überhaupt umsetzbar. Weiterhin bedarf es möglichst zeitnah einer zusätzlichen Öko-Regelung zur Weidehaltung von Milchkühen.
In der GAP-Direktzahlungen-Verordnung werden die Verpflichtungen der Öko-Regelung zur Verbesserung der Biodiversität unter anderem mit Bezug zu Schlaggrößen und Maßnahmenflächen definiert. Die AbL ist der Überzeugung, dass sich der nachweislich hohe Nutzen einer kleinstrukturierten Agrarlandschaft für die Biodiversität und Kulturlandschaft hier niederschlagen muss. Zudem sollen Kostendegressionseffekte von Großbetrieben Berücksichtigung finden.