Kein Koalitionsvertrag ohne Tierschutz

Führende Tierschutzorganisationen Deutschlands fordern Tierschutzwende von zukünftiger Regierung

Tierschützer der sechs größten deutschen Tierschutzorganisationen fordern die verhandelnden Politiker von SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf, das Staatsziel Tierschutz gewissenhaft anzugehen. Mit einer gemeinsamen Aktion appellierten insgesamt rund 20 Aktivisten vom Deutschen Tierschutzbund, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Bundesverband Tierschutz, Menschen für Tierrechte sowie PROVIEH und VIER PFOTEN vor dem Paul-Löbe-Haus an die verhandelnden Politiker, das Thema Tierschutz fokussiert und priorisiert im Koalitionsvertrag zu behandeln. „Nach 16 Jahren Stillstand mit einem unionsgeführten Landwirtschaftsministerium braucht es endlich eine echte Tierschutzwende”, so die Tierschützer. „Tierschutz darf keinen Symbolcharakter haben, sondern gehört sicher im Koalitionsvertrag verankert. Das Staatsziel Tierschutz muss ernst genommen werden. Die Situation für Tiere in der Landwirtschaft, in der Forschung, aber auch für Heim- und Wildtiere muss sich unter einer Ampel-Regierung eklatant verbessern. Im Rahmen der Aktion machten einzelne Organisationen auf ihre konkreten Forderungen an eine zukunftige Bundesregierung aufmerksam. Im Vorfeld hatte der Tierschutzbund seine tierschutzpolitischen Forderungen bereits an die verhandelnden Parteien übergeben. Für den Verband ist es grundsätzlich notwendig, den politischen Tierschutz statt wie bisher aus dem Landwirtschaftsministerium künftig ressortübergreifend durch eine Stabstelle für Tierschutz und einen Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt zu koordinieren. Gesetze und Verordnungen mit Bezug zu Tieren müssen zukünftig stets auf ihre Vereinbarkeit mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz geprüft werden. Die Tierschützer fordern zudem, dass die neue Regierung seriösen Tierschutzvereinen durch die Einführung eines Verbandsklagerechts auf Bundesebene die Möglichkeit gibt, gegen Tierleid besser rechtlich vorgehen zu können. Neben einer besseren finanziellen Unterstützung der Tierheime fordert der Tierschutzbund vor allem den größeren Schutz von Tieren in der Landwirtschaft, die Bekämpfung des illegalen Welpemhandels, die Einführung einer Heimtierschutzverordung sowie den langfristigen Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden. Die Albert Schweitzer Stiftung wies auf die beiden auch vom Tierschutzbund erhobenen Forderungen ihrer aktuellen Petition hin, den Tierschutz aus dem Landwirtschaftsministerium herauszulösen sowie ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einzuführen. Und PROVIEH verwies darauf, dass zum Gelingen der geforderten Tierschutzwende in der Landwirtschaft eine flächendeckende transparente Kennzeichnung aller Haltungsformen auf Fleisch, Wurst und anderen tierischen Produkten erforderlich sei. „Der freiwillige Ansatz der letzten Bundesregierung ist gescheitert, jetzt ist es Zeit für eine gesetzlich verpflichtende Haltungskennzeichnung! Sie muss ein zentraler Bestandteil des künftigen Koalitionsvertrags werden“, fordert Valerie Maus, Vorstandsvorsitzende von PROVIEH. Dem Fleisch im Supermarkt sehe man nicht an, wie die Tiere gehalten wurden. Das müsse sich ändern, damit Verbraucher:innen beim Einkauf Produkte aus einer guten Haltung zuverlässig erkennen und sich bewusst dafür entscheiden können. Denn vom Platz und der Ausgestaltung des Stalls über den Auslauf ins Freie oder den Weidegang bis hin zur Fütterung und Betreuung gebe es enorme Unterschiede dabei, wie artgemäß „Nutz“tiere in Deutschland heute gehalten werden. PROVIEH fordert die neue Bundesregierung auf, sich endlich ernsthaft für das Wohlergehen der hierzulande gehaltenen “Nutz”tiere einzusetzen. Die wichtigsten sechs Kernforderungen vor dem Hintergrund eines ausführlichen Forderungskatalogs der Organisation sind: 1. Artgemäße Haltungsformen durch Umbau der Tierhaltung, 2. Unversehrtheit – Verbot routinemäßiger Amputationen, 3. Verbesserung von Transport und Schlachtung, 4. Tierwohl-orientierte Zucht, 5. Gesetzliche verpflichtende Haltungskennzeichnung, 6. Gesetzliche Grundlagen und Kontrollen.