Fünf Maissaatgut-Proben mit GVO-Spuren gefunden

Bei den jährlichen Untersuchungen von Saatgutpartien auf Gentechnik fanden die Behörden im Monitoringjahr 2021 insgesamt fünf Maisproben mit GVO-Anteilen. Das verunreinigte Saatgut gelangte nach Behördenangaben nicht zur Aussaat. Greenpeace, Bioland und die IG Saatgut forderten die Bundesländer auf, ihre Saatgutkontrollen zu verstärken und Saatgut auch auf Verunreinigungen mit neuer Gentechnik zu überprüfen. Die kommende Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass neue Gentechniken wie CRISPR/Cas entgegen den Plänen der EU-Kommission auch zukünftig unter dem Gentechnikrecht reguliert bleiben, heißt es in der gemeinsamen Pressemeldung. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden im Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 insgesamt 740 Saatgutproben von zwölf verschiedenen Kulturpflanzen auf GVO-Anteile analysiert. Hierbei nahmen Mais (439 Proben, das sind 62 %) und Winterraps (173 Proben) den größten Anteil ein. Zudem wurden Sojabohnen (40), Zuckerrüben (21), Sommerraps (17) sowie einige Proben von Senf, Tomaten, Zucchini, Luzerne und Rote Rüben. Vier der fünf Maisproben wurden in Baden-Württemberg, eine in Bayern gefunden. Der GVO-Anteil sei im Spurenbereich. Das Saatgut sei nicht zur Aussaat gekommen. Mit welchen Events die Proben verunreinigt waren und ob es weitere Vorsichtsmaßnahmen gab, dazu äußerte sich das BVL nicht. 2020 war eine Mais-Probe positiv, 2019 drei. Anlassbezogene Prüfung von Zuckermais und Leinsaat
Einzelne Bundesländer haben Zuckermais (23) und Leinsaat (10 Proben) neu in ihr Monitoring aufgenommen. Sie zogen damit Konsequenzen aus Verunreinigungsfällen des letzten Jahres. Die Zuckermais-Beprobung geht auf ein „Pilotprojekt“ der Länder zurück. 2020 hatten ungarische Kontrollbehörden geringe Anteile an nicht zugelassenen GVO in Zuckermaissaatgut nachgewiesen. Das Saatgut kam aus den USA und wurde über Deutschland auch in andere Staaten vertrieben – aber nicht beprobt. 2019 waren in sechs Bundesländern rund 2,3 Millionen Körner ausgesät worden, europaweit sind 13 Millionen Körner verkauft worden. 2021 zogen Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Zuckermaisproben – ohne Befund. Leinsaat wurde in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beprobt. 2020 hatte Baden-Württem­berg Verunreinigungen in geernteten Leinsamen festgestellt. Die Baden-Württembergischen Behörden sahen trotz Aufforderung von IG-Saatgut und AbL offensichtlich keinen Anlass, Verunreinigungen vorzubeugen und Leinsaat nun auch vor der Aussaat zu beproben. Stichproben erhöhen und auch auf neue Gentechnik prüfen
Greenpeace, Bioland und die IG Saatgut forderten die Bundesländer auf, ihre Saatgut­kontrol­len zu verstärken. „Dass es immer wieder zu Verunreinigungen kommt, zeigt, dass die der­zeit praktizierte, stichprobenartige Untersuchung nur eines Teils der Partien, nicht aus­reicht“, sagte Bioland-Präsident Jan Plagge. „Bei Kulturarten, die, wie Mais, einem hohen Ver­unreinigungsrisiko ausgesetzt sind, ist es leider mittlerweile notwendig, alle Saatgut­partien zu überprüfen.“ Laut BVL sollen mindestens zehn Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien untersucht. Dirk Zimmermann von Greenpeace forderte die Behörden auf, dass bei den Kontrollen nach allen bekannten Gentechnik-Pflanzen gesucht werden müsse. „Das ist immer noch nicht der Fall, obwohl Genom-editierte Pflanzen wie Raps in Nordamerika bereits angebaut werden und ein ent­spre­chendes Analyseverfahren vorliegt,“ so Zimmermann. Dieses Verfahren müsse in die Kontrollen integriert werden. Darüber hinaus müssten die Behörden weitere Nachweisverfahren entwickeln und anwenden – um weitere mittels neuer Gentechnik veränderter Pflanzen nachzuweise. Dies betrifft eine Sojasorte von Calyxt, die ebenfalls auf wenigen Hektaren in den USA angebaut werden. „Um die Wahlfreiheit zu sichern, auch weiterhin gentechnikfreie Ernten und Lebensmittel produzieren und konsumieren zu können, muss sich die neue Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die neue Gentechnik unter dem geltenden Gentechnikrecht reguliert bleibt“, so Stefanie Hundsdorfer von der IG Saatgut. „Denn ohne Regulierung wären neuartige, bisher illegale gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr verboten – die Nulltoleranz würde außer Kraft gesetzt. Auch wäre die Gen-Manipulation von Saatgut nicht mehr kennzeichnungspflichtig. Weiträumig könnten Verunreinigungen nicht mehr kontrollierbar oder nachvollziehbar um sich greifen.“
01.11.2021
Von: av

Fünf Maissaatgut-Proben sind mit GVO-Spuren gefunden worden. Foto: pixabay/FebL