AMK und neue Bundesregierung müssen GAP Verordnungen anpacken – AbL macht Vorschläge

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) legt im Vorfeld der anstehenden Agrarministerkonferenz vom 29.09. bis 01.10. in Dresden konkrete Ausgestaltungsvorschläge zu den GAP-Verordnungen der Öko-Regelungen, GLÖZ-Standards, gekoppelten Zahlungen und den Definitionen der „landwirtschaftlichen Tätigkeit“ sowie des „aktiven Landwirtes“ vor. Die Inhalte der Verordnungen zu den bereits im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten GAP-Gesetze haben großen Einfluss darauf, ob die Ziele der kommenden Förderperiode in Deutschland erreicht werden oder nicht. Die Länder und insbesondere das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) werden von der AbL zur Umsetzung der Vorschläge aufgefordert. Zudem spricht sich die AbL für die Aufnahme zusätzlicher Öko-Regelungen, z.B. zur Honorierung von Weidehaltung von Milchkühen, der Reduktion von Nährstoffüberschüssen und vielfältige Strukturen aus. Die Definition des „aktiven Landwirtes“ muss aus Sicht der AbL genutzt werden, um ab der kommenden Förderperiode außerlandwirtschaftliche Investoren anhand einer Negativliste sowie der bestehenden Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Fördermitteln auszuschließen. Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachsen: „Die Reform der GAP läuft nach wie vor auf hochtouren und die Inhalte der ausstehenden Verordnungen werden einen enormen Einfluss auf die Zukunft unserer Höfe haben. Die AMK muss ihren Gestaltungsspielraum nutzen und von Seiten der Länder in den Verhandlungen mit dem Bund ein klares Zeichen in Richtung wirksamer Öko-Regelungen setzen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft nach der Bundestageswahl müssen bei den Verordnungsentwürfen der GAP beginnen.“ Bis zum 31.12.2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen. Teile dieses Strategieplans müssen auch die Verordnungen und Definitionen der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen GAP-Gesetze sein. Diese regeln die in den Gesetzen oftmals nur sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen der künftigen Förderperiode im Detail. In dem Papier mit den AbL-Vorschlägen heißt es unter anderem: „Sowohl die Prämienhöhe als auch die Kombinierbarkeit der einzelnen Öko-Regelungen ist für deren Wirksamkeit von zentraler Bedeutung. Weiterhin haben beide Punkte direkten Einfluss auf die Planungsperspektiven landwirtschaftlicher Betriebe. Die AbL fordert das BMEL deswegen auf, die Verbände frühzeitig in seine Überlegungen und Berechnungen mit einzubinden. Die Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Prämienhöhe mit Anreizkomponente gegen geltende WTO-Bestimmungen verstoße, teilt die AbL ausdrücklich nicht. Vielmehr hält sie es für bedeutsam, dass alle Öko-Regelungen für Bäuerinnen und Bauern auch wirtschaftlich attraktiv sind, also mit Anreizkomponenten ausgestaltet werden. Die AbL spricht sich zudem für eine regionale Prämiendifferenzierung aus. Nur so können z.B. auf Gunststandorten stärkere Anreize zur Teilnahme gesetzt werden. Die offenbar vom BMEL vorausgesetzte Anwendung der sogenannten „Österreichregelung“, welche das Budget der Öko-Regelung ohne Not auf 23 Prozent beschränkt, lehnt die AbL ab.“