AbL: Bürokratische Regulierungswut könnte künftige Agroforstwirtschaft gefährden

Bürokratische Regulierungswut könnte nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) die künftige Agroforstwirtschaft gefährden. Das Nachsehen hätten letztendlich die Landwirte sowie die Bemühungen um mehr Umwelt- und Klimaschutz! Die AbL hat daher ein Protestschreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gerichtet. Still im Hintergrund und fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit werden bereits die Förderrahmenbedingungen für die künftige Agroforstförderung vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und den Bundesländern erarbeitet. Doch einige der nun vorgedrungenen Informationen stoßen bei der AbL Mitteldeutschland auf harte Kritik. Obstgehölze und andere essbare Gehölzkulturen könnten nämlich aus der künftigen Agroforstförderung möglicherweise herausfallen, da der Fokus bislang offenbar recht einseitig auf die energetische und stoffliche Holznutzung sowie nachwachsende Rohstoffe gelegt wurde. Daniel Fischer, Agroforst-Beauftragter der AbL Mitteldeutschland, erklärt: “Wir sind von den zahlreichen Vorteilswirkungen von Agroforstsystemen überzeugt, doch eine einseitige fördertechnische Beschränkung auf einige wenige agroforstliche Nutzungsvarianten und -systeme wäre ein völlig verfehlter Förderansatz. Denn so verprellt man letztendlich viele aufgeschlossene Landwirte, die neben einer möglichen Holznutzung zugleich auch einen wichtigen Zukunftsbeitrag zur Ernährungssicherheit durch klimaschonenden, regionalen Agroforst-Anbau leisten könnten. Darüber hinaus können diverse Laubgehölze Tieren auch als Futterquelle dienen und als willkommener Schattenspender oder Windschutz das Tierwohl befördern. Des Weiteren können Agroforstsysteme ebenfalls zahlreiche Umwelt- und Klimaleistungen bereitstellen. All diese Nutzungsvarianten und -optionen gilt es zu fördern, statt sie durch eine bürokratische Regulierungswut auszuhebeln.” Von Julia Klöckner erwartet die AbL nun eine rasche Antwort, da die Ministerin bereits mehrfach ihr Versprechen gegeben hat, sich für mehr Umwelt- und Klimaschutz, mehr Tierwohl und eine zukunftssichere Landwirtschaft einzusetzen. Zum Handeln aufgefordert wurde sie ebenfalls auch schon von der großen Bundestagsmehrheit, die einen Beschluss zur Förderung der Agroforstwirtschaft beschlossen hat mit dem Titel „Produktivität, Resilienz und Biodiversität steigern – Agroforstwirtschaft fördern“, sowie von der Ländermehrheit im Bundesrat, die eine Entschließung mit dem Titel „Initiative Biodiversität- und Klimaschutz - Neue Wege der Landnutzung wagen - Agroforstwirtschaft im Verwaltungssystem verankern“ gefasst hat. Von beiden Gremien wurde hierbei anerkannt, dass vielseitige Formen von Agroforstsystemen zukünftig benötigt werden. Den landwirtschaftlichen Betrieben stünden dadurch neue, wirksame Handlungsinstrumente zur Verfügung, um die Produktivität, Diversität und Klimaresilienz zu steigern und zugleich zu einer umwelt-, klima- und ressourcenschonenderen Landwirtschaft beizutragen. Nach Ansicht der AbL eine all-win Situation! Doch diese hohen Erwartungen und Ziele könnten nun möglicherweise auf der Strecke bleiben und ein Scheitern des Handlungsauftrags an die Bundesregierung wäre vorprogrammiert, sollte die Agroforstförderung nicht praktikabel und unbürokratisch ausgestaltet werden. Ambitionierte Klimaschutzziele sowie eine wirksame Erhöhung der Klimaanpassung und Klimaresilienz in der Landwirtschaft können nach Überzeugung der AbL zudem nur dann erreicht werden, wenn deutlich mehr Gehölze in ihr dauerhaft integriert werden. Daher muss vor allem auch die Neuanlage von Agroforstsystemen umfassend und deutschlandweit in der Fläche gefördert werden. Laut Fischer sind dafür großzügige Handlungsspielräumen beim maximalen Gehölzflächenanteil erforderlich. Doch das BMEL scheint hier größtenteils zu bremsen, statt diesen Wert auf ein sachgerechtes Maß auszuweiten. “Ein maximaler Gehölzflächenanteil von 40 bis 50 % wäre nötig, um auch für die Entwicklung komplexerer Agroforst- und Waldgartensysteme einen angemessenen Handlungsspielraum zu eröffnen”, gibt Fischer abschließend zu bedenken.