Kontroverse um Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung: Verbände fordern Klarstellung von der EU-Kommission

Im September will das Europäische Parlament final über eine neue Tierarzneimittelgesetzgebung entscheiden und damit auch festlegen, welche Antibiotika nur für Menschen oder auch für Tiere zugelassen sind. Gegen einen dieser Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsakt der EU-Kommission hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) auf Initiative des grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch sieht vor, für Menschen wichtigste Antibiotika (von der Weltgesundheitsorganisation WHO definiert als „critically important antimicrobials highest priority“, kurz: CIA HP) zunächst grundsätzlich dem Menschen vorzubehalten. Zugleich soll über eine Änderung der EU-Tierarzneimittelverordnung, die durch den Rechtsakt ausgestaltet werden soll, jedoch auch eine Einzeltierbehandlung ermöglicht werden. Dies würde dazu führen, dass die CIA HP nicht mehr massenhaft in der Gruppenbehandlung von Tieren eingesetzt werden dürften, wie es vor allem in der industriellen Tierhaltung betrieben wird – damit könnte die Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen entschieden eingedämmt werden. Gleichzeitig wäre sichergestellt, dass insbesondere Haustiere noch mit diesen Antibiotika behandelt werden können. Kontrovers diskutiert wird aktuell, ob ein erfolgreicher Einspruch tatsächlich dazu führen würde, dass im Endeffekt nur Lebensmittel liefernde Tiere von den Änderungen im Rechtsakt und der zugrundeliegenden Verordnung betroffen wären (und das auch nur bezüglich der Gruppenbehandlung) und Haustiere wie beispielsweise Hunde und Katzen nicht. Die Verbände Ärzte gegen Massentierhaltung, Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace, Mukoviszidose e.V. - Bundesverband Cystische Fibrose, Pestizid Aktions-Netzwerk und Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft bitten daher die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief um eine schnellstmögliche Klarstellung der Faktenlage – noch im Vorfeld einer weiteren parlamentarischen Abstimmung zum Einspruch Anfang September. Die zentralen Akteure in der Kontroverse sind der EU-Abgeordnete Martin Häusling und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt). Nachdem der ENVI-Ausschuss am 13.07. den Einspruch mehrheitlich beschlossen hatte, startete der bpt „eine Kampagne, um bei Tierhaltern aller Tierarten bis zum 8. September Unterschriften gegen das vom EU-Parlament geplante weitreichende Antibiotikaverbot zu sammeln“, da „viele Krankheiten dann nicht mehr oder nicht mehr adäquat behandelt werden könnten“, erklärte der bpt und machte in Tierarztpraxen mit einem Poster auf sein Anliegen aufmerksam (siehe Foto). In einem offenen Brief forderte Häusling daraufhin den bpt auf, die "unsachlichen Behauptungen zu korrigieren. Mit diesem Aufruf instrumentalisiert der bpt die Ängste von Kleintierhaltern und Hobbytierhaltern um weiterhin seine Geschäftspraktiken in der Landwirtschaft nicht ändern zu müssen. Mit der anstehenden Abstimmung wollen die Ausschussmehrheiten den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast begrenzen, also in Ställen der Massentierhaltung. Es geht nicht um Tiere in Einzelhaltung, wie dies fälscherweise in dem Aufruf des bpt dargestellt wird.“ Woraufhin der bpt gegenüber dem Abgeordneten ebenfalls in einem offenen Brief erklärte, dass der bpt „auch weiterhin auf die schwerwiegenden Fehler Ihrer offenbar primär vom Bundestagswahlkampf bestimmten Initiative aufmerksam machen“ werde. Auch Organisationen wie Germanwatch sprechen mit Blick auf die bpt-Aktivitäten von einer „Desinformtionskampagne“. Unterstützt wird die bpt-Kampagne vom Deutschen Tierschutzbund. Für die Therapie von Tieren aller Arten hätte ein Beschluss auf Grundlage der Entscheidung des ENVI-Ausschusses dramatische Auswirkungen. Viele Krankheiten könnten dann nicht mehr angemessen behandelt werden. „Natürlich lehnen wir den pauschalen prophylaktischen Einsatz von Antibiotika, wie er in der landwirtschaftlichen Tierhaltung betrieben wird, ab. Das muss reduziert werden. Aber hier wird eine Scheinlösung präsentiert, auf Kosten von Hunden, Katzen, Schweinen, Pferden und allen anderen Tieren“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Antibiotikaresistenzen müsse stattdessen auf eine kluge und ganzheitliche Art vorgebeugt werden - in der Landwirtschaft besonders auch durch bessere Haltung und eine robustere, weniger leistungsorientierte Zucht. Zudem sollte die in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung festgelegte Antibiogrammpflicht weiter gestärkt werden. „Einfach bestimmte Wirkstoffe strikt verbieten statt das Problem an der Wurzel packen, ist aus Tierschutzsicht nicht der richtige Weg - und ginge zu Lasten all der kranken Tiere, die auf diese Medikamente in einer Behandlung angewiesen sind. Darauf hatten wir die deutschen ENVI-Mitglieder in einem Schreiben auch hingewiesen“, so Schröder. Korrektur: In der Meldung vom 23.08. hatte im folgenden Satz der Fehlerteufel mitgearbeitet: „Die zentralen Akteure in der Kontroverse sind der EU-Abgeordnete Martin Häusling und der, die im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung gemachten „Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt).“ Der Satz wurde korrigiert.