BMEL legt völlig unzureichenden Umweltbericht im Rahmen der Umsetzung der EU-Agrarreform vor

Deutliche Kritik an dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Rahmen der Erarbeitung des nationalen Strategieplanes (SP) zur Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP) vorgelegten Umweltberichts als Teil der sogenannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) üben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Deutsche Naturschutzring (DNR). So waren beispielsweise zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts für eine „seriöse Bewertung“ wichtige Rahmensetzungen noch nicht vorhanden und Alternativsysteme zur Agrarförderung wie zum Beispiel die Gemeinwohlprämie wurden nicht nennenswert untersucht. Und auch nach Ansicht des Naturschutzbund (NABU) wird der Bericht seinem Anspruch, ein „hohes Umweltschutzniveau im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen“, nicht gerecht. In der Stellungnahme von AbL und DNR heißt es: „Der vorliegende Bericht kommt zu dem Schluss, dass die GAP in Deutschland keine wesentliche Verschlechterung, aber auch keine Verbesserung für die Umwelt gegenüber dem Status Quo mit sich bringen wird. Angesichts der enormen Herausforderungen, die die Landwirtschaft in den kommenden Jahren hinsichtlich Klimaschutz, Biodiversitätskrise und dem Schutz natürlicher Ressourcen leisten muss und der Tatsache, dass die GAP das EU-weite Ziel verfolgt, eine deutlich höhere Umweltambition in der kommenden Förderperiode zu erreichen, muss mit den Ergebnissen des Umweltberichts eine Nachschärfung der nationalen Umsetzung der GAP in Deutschland erfolgen.“ AbL und DNR kritisieren, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts am 17. Mai 2021 vom deutschen GAP-SP allerdings nur ein Entwurfsstadium vorlag. Weiterhin stand der europäische Rechtsrahmen zur kommenden Förderperiode der GAP noch nicht fest, da die Verhandlungen zwischen Europäischen Parlament, Rat und Kommission (Trilog) noch nicht abgeschlossen waren. Und auch die für eine seriöse Bewertung bedeutsamen Verordnungen der bereits verabschiedeten GAP- Gesetze in Deutschland lagen noch nicht vor. „Der vorgelegte Bericht kann die ihr zugedachte Funktion damit nicht erfüllen, da eine Vielzahl von notwenigen Rahmenbedingungen schlicht nicht berücksichtigt werden konnten“, heißt es in der Stellungnahme. Diese Tatsache wird auch vom Bericht selbst eingestanden: „Durch diese Rahmenbedingungen bestimmt war zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts kein vollständig ausgearbeiteter Planentwurf vorhanden. Insbesondere fehlten quantifizierte Angaben zu finanziellen und materiellen Zielen (detaillierte Budgetabschätzung, angestrebte Outputs).“ Ausdrücklich bezieht sich laut AbL/DNR diese Feststellung auf die aus Umweltsicht besonders bedeutsamen Instrumente der Öko-Regelungen sowie der gesamten Interventionen der 2. Säule. „Gleichsam ehrlich wie ernüchternd“ werde im Bericht zusammenfassend festgehalten: „Insbesondere für die Einschätzung der Erheblichkeit voraussichtlicher Umweltwirkungen waren damit Grenzen gesetzt.“ Aufgrund der hohen Umweltrelevanz der GAP sowie zu Sicherstellung einer seriösen Bewertung ist es für AbL und DNR notwendig, die SUP im weiteren Prozess der Erstellung des GAP-SP fortlaufend zu aktualisieren und anzupassen und die Öffentlichkeit hierbei einzubinden. Ein weitere Kritik: „Obwohl die Instrumente der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Basisprämie, Umverteilungsprämie usw.) weiterhin den größten Anteil des GAP-Budgets ausmachen werden, findet eine Prüfung derselben auf die Schutzgüter nahezu nicht statt.“ Die zusammenfassende Bewertung des Berichts zu den entkoppelten Direktzahlungen lautet: „Als generelles Fazit bleibt festzuhalten, dass pauschal den Direktzahlungen keine direkte positive oder negative Umweltwirkungen zugeschrieben werden können.“ Der Bericht lässt damit nach Ansicht von AbL und DNR außer Acht, dass die weitestgehend pauschal gezahlten flächengebundenen Direktzahlungen in der landwirtschaftlichen Praxis das Systems des „Wachsens oder des Weichens“ und der durchrationalisierten Produktion für den Weltmarkt stützt und fördert. Dies habe wiederum weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Agrarstruktur und die untrennbar mit ihr verbundenen Schutzgüter. „Das Ausblenden der entkoppelten Direktzahlungen in der SUP ist dementsprechend nicht zielführend. Wichtig wäre es vielmehr, dass die SUP sämtliche potenziell umweltschädliche Subventionen des GAP-SP umfassend analysiert und benennt sowie Alternativen aufzeigt“, heißt es in der Stellungnahme. Statt auf die Entwicklungstrends müssten sich die Bewertungen des Berichtes auf den Status Quo und die rechtsverbindlich vorgegebenen Zielsetzungen beziehen. Die im Bericht gewählte Darstellung der Ergebnisse suggeriere auf den ersten Blick, dass durch die GAP im jeweiligen Bereich eines Schutzgutes grundsätzlich positive oder negative Effekte zu erwarten sind. Tatsächlich beziehen sich die Ergebnisse der Darstellungen aber nur auf die Entwicklungstrends eines jeweiligen Bereiches eines Schutzgutes. „Vereinfacht dargestellt: wenn sich der Feldvogelindex in den letzten Jahren stark negativ entwickelt hat, bedeutet ein im Bericht als leicht positiver Effekt (+) dargestellter Trend nicht, dass sich der Feldvogelindex zukünftig positiv entwickelt, sondern dass sich der negative Trend ggf. nur abschwächt. Diese Bezugsgröße ist in Anbetracht der Vielzahl an europäischen und nationalen rechtsverbindlichen und politischen Zielsetzungen (z.B.: DE-Klimaschutzgesetz, DE-Nachhaltigkeitsstrategie, EU-WRRL, EU-NERC usw.) unpassend und irreführend. Notwendig wäre ein Abgleich mit den gegebenen Herausforderungen und die Darstellung inwieweit die GAP zu deren Erreichung beiträgt“, so die Stellungnahme. Relevante Alternativsysteme, wie z.B. die Gemeinwohlprämie des DVL, wurden vom Bericht nicht nennenswert untersucht. Trotz des vorliegenden Gutachtens des Thünen-Instituts und den Äußerungen der EU-Kommission zur Gemeinwohlprämie des DVL wurde dieselbe keiner Prüfung als vorliegende Alternative unterzogen, da angeblich keine „vollständig ausgearbeiteten, konsistenten Alternativen“ vorlagen, wie es im BMEL-Umweltbericht heißt. Auch das Bonussystem der AbL finde keine Erwähnung. „Auch vor dem Hintergrund des Beschlusses der Agrarministerkonferenz 2021 vom 11. Juni zur Erprobung und Einführung von Punktesystemen zur Bewertung und Honorierung von Umweltleitungen durch Bäuerinnen und Bauern ist ein Einbezug dieser Systeme in die SUP gleichwohl zielführend wie notwendig“, schreiben AbL und DNR. Dies gelte nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der sich anzeichnenden hohen Komplexität der kommenden Förderperiode, die auch vom Umweltbericht festgestellt wird: „Selbst in Kenntnis der abschließenden Regelungen würden ihre Komplexität und die schwierige Prognose betriebsindividueller Reaktionen auf die freiwilligen Angebote nur tendenzielle Wirkungsabschätzungen zulassen.“ NABU: Von Systemwechsel weiter keine Spur
Die geplante Agrarförderung wird Klima- und Artenschutz nicht gerecht, teilt der NABU mit Blick auf den Umweltbericht mit und fordert, dass die neue Bundesregierung beim Nationalen Strategieplan entschieden nachbessern muss. "Den seitens der programmerstellenden Behörde so oft beschworenen Systemwechsel bestätigt der SUP-Umweltbericht nicht", heißt es in der NABU-Stellungnahme. Der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung erstellte Bericht attestiere dem Nationalen Strategieplan zwar ein „positives Wirkungsbild“ – aber nur im Vergleich zum Status quo. Damit werde der Bericht seinem Anspruch, ein „hohes Umweltschutzniveau im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen“, wie es einleitend heißt, nicht gerecht. Denn die Prüfung werde nicht auf Grundlage von Umweltzielen, wie sie etwa im Pariser Abkommen oder im Europäischen Green Deal formuliert sind, durchgeführt, sondern soll lediglich sicherstellen, dass sich die Situation der Schutzgüter wie Biodiversität, Wasser, Boden und Klima nicht weiter verschlechtert.

Dazu Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Der Umweltbericht zeigt lediglich, dass die Auswirkungen der geplanten Agrarfördermaßnahmen auf das Klima und die Natur nicht ganz so negativ werden, wie in der vergangenen Förderperiode. Das reicht aber angesichts des dramatischen Artensterbens und der sich zuspitzenden Klimakrise bei weitem nicht aus. Der Bericht sollte Anlass dafür sein, den Nationalen Strategieplan so nicht stehen zu lassen. Spätestens die neue Bundesregierung muss hier entschieden nachbessern.“ Und Pierre Johannes, Referent für Agrarpolitik, ergänzt: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt den Anschein, schnell Fakten schaffen und den dringend benötigten Systemwechsel um weitere Jahre verschleppen zu wollen. Die Europäische Kommission sollte genau hinschauen und den deutschen Strategieplan auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des European Green Deal überprüfen. Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, muss die Kommission den Plan ablehnen.“