Keine Deutsche Einheit am Bodenmarkt

Durch den zunehmenden Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen bzw. die Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe auch durch Unternehmensgruppen, welche den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft haben, ist die Struktur der rechtlichen Zugehörigkeit sowie der wirtschaftlichen Kontrolle über landwirtschaftliche Betriebe in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Erstmals werden im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 auch Ergebnisse zu diesen Strukturen veröffentlicht. Das teilt das Statistische Bundesamt mit und fragt „Wem gehört die Landwirtschaft“. Eine Antwort des Amtes: „Die Nicht-Vermehrbarkeit des Faktors Boden bei gleichzeitiger Alternativlosigkeit für risikoarme, zinsträchtige außerlandwirtschaftliche Anlageoptionen hat in der vergangenen Dekade dazu geführt, dass die Eigentümerschaft von landwirtschaftlich genutzter Fläche für einen großen Personenkreis interessant geworden ist.“ Und konkret in Zahlen: Von den rund 16,6 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland werden 3,63 Mio. Hektar von Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft bewirtschaftet. Darunter wiederum werden 1,84 Mio. Hektar von Betrieben bewirtschaftet, die Teil einer Unternehmensgruppe sind und über elf Prozent der gesamtdeutschen landwirtschaftlichen Fläche. Von den rund 1,84 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche lagen sechs Prozent bzw. 110 000 Hektar in den westdeutschen und 94 Prozent bzw. 1,73 Mio. Hektar in den ostdeutschen Ländern. Mit 426 000 Hektar (oder 32,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche) sind die Unternehmensgruppen in Brandenburg absolut am stärksten vertreten, zur selben Zeit bewirtschaften sie in Thüringen mit 323 600 Hektar über vier Zehntel der Fläche. Auch in Sachsen (34 Prozent der Landwirtschaftsfläche), Mecklenburg-Vorpommern (30 Prozent) und Sachsen-Anhalt (23 Prozent) sind Unternehmensgruppen sehr präsent. In den westlichen Ländern hingegen bewirtschaften sie weniger als ein Prozent der Fläche. Übernahmen von landwirtschaftlichen Betrieben durch überregionale, teilweise branchenfremde Investoren mittels sogenannter Share Deals werden auch als ein Grund für eine Veränderung der Agrarstruktur in den neuen Ländern im kürzlich vorgelegten „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2021“ genannt. Mit den Übernahmen steige auch die Konzentration von Agrarflächen bei einzelnen Akteuren. Ein weiterer Effekt der Anteilskäufe außerlandwirtschaftlicher Finanzanleger sei die Gefahr der Entfremdung der Landwirtschaft von den Gemeinden, in welchen die Tochtergesellschaften wirtschaften. „Der Unternehmenssitz befindet sich in der Regel nicht an den Standorten der einzelnen Tochtergesellschaften. Ortsfremde Betriebsinhaber integrieren sich in der Regel weniger in das Dorfleben, engagieren sich weniger für die Gemeinde. Im Ergebnis verstärkt diese Entwicklung die Distanz zwischen den Agrarunternehmen und der ländlichen Bevölkerung – zum Beispiel indem Wertschöpfung aus der Region zum entfernten Firmensitz abfließt, während die Gemeinde weiterhin die nötige Infrastruktur vor Ort finanzieren muss“, heißt es in dem Bericht. Aufgrund von Regulierungslücken würden dabei in der Regel sowohl der gesetzliche Vorrang von Landwirtinnen und -wirten auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt nach dem so genannten Grundstückverkehrsgesetz als auch die Grunderwerbsteuer umgangen. „Damit haben entsprechende Investoren Wettbewerbsvorteile auf dem Bodenmarkt gegenüber regionalen Landwirtinnen und -wirten. Die zusätzliche Nachfrage wirkt tendenziell preiserhöhend auf dem Bodenmarkt“, so der Bericht, der dann darauf verweist, dass die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen inzwischen angekündigt haben, die Regulierungslücke im Bodenrecht zu schließen. Jetzt muss den Ankündigungen nur noch die tatsächliche Schließung folgen.