EU-Parlamentarier entscheiden über Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung

Am 13.7. findet eine wegweisende Abstimmung im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments zur EU-Tierarzneimittelverordnung und damit auch über die Einschränkung der Verwendung der lebensrettenden Antibiotika, der sogenannten Reserveantibiotika, in der Tierhaltung statt. Acht Organisationen aus Humanmedizin, Umwelt- und Tierschutz fordern in einem Brief die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) zu Änderungen an der aktuellen Vorlage der Verordnung auf und Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit höchster Priorität für Menschen eingestuft werden, allein in der Humanmedizin einzusetzen. Der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling hat ein Veto gegen die Verabschiedung der jetzigen Rechtsakt-Version eingelegt. „Der Ausschuss sollte sich klar dafür aussprechen, die für Menschen wichtigsten Antibiotika auch ausschließlich für die Behandlung von Menschen einzusetzen. Ihr massenhafter Einsatz in der Tierhaltung fördert nachweislich die Ausbildung von Resistenzen und birgt daher die große Gefahr, dass diese Wirkstoffe auch nicht mehr für die Humanmedizin zur Verfügung stehen werden. Es geht hier um Antibiotika, die für manche Erkrankungen bei einigen Menschen das letzte oder sogar einzige wirksame Mittel darstellen – wir können es uns nicht leisten, die Wirksamkeit dieser Antibiotika durch den Einsatz in der industriellen Massentierhaltung aufs Spiel zu setzen“, so Konstantinos Tsilimekis, Vertreter einer der acht Organisationen und Referent für Landwirtschaft, Tierhaltung und Antibiotika bei der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Germanwatch.
Wie unabdingbar solche Antibiotika für den humanmedizinischen Einsatz sind, unterstreicht Dr. Miriam Schlangen vom Bundesverband Cystische Fibrose: „Für die Behandlung von Mukoviszidose ist der Einsatz von Colistin meist von entscheidender Bedeutung. Alternative Therapien stehen kaum zur Verfügung und sind zudem nicht so wirksam.“ Colistin darf immer noch in der Tierhaltung eingesetzt werden. In ihrem Schreiben unterstreichen die Organisationen auch die Bedeutung weiterer Antibiotikaklassen für Menschen, unter anderem speziell für Kinder.

Humanmediziner warnen vor laschen EU-Regeln
Hintergrund des Verbändeschreibens sind die Prozesse zur rechtlichen Konkretisierung der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung. Hier befindet sich derzeit ein zentraler Rechtsakt in der Prüfung durch den ENVI-Ausschuss. Dessen Votum wird maßgeblich für die Entscheidung des gesamten Europäischen Parlaments sein, den bislang ausgestalteten Rechtsakt zur Verabschiedung durchzuwinken oder aber die EU-Kommission aufzufordern, ihn noch einmal zu überarbeiten. Die von der WHO als „highest prioritiy critically important antimicrobials“ eingestuften Antibiotika müssten nach Ansicht der Organisationen vom Einsatz in der Tierhaltung ausgeschlossen werden – ebenso wie es auch die WHO selbst empfiehlt. Im bislang durch die EU-Kommission ausgestalteten Rechtsakt fehlt eine solche klare Regelung. Häusling: Reserveantibiotika in erster Linie den Menschen vorbehalten
Vom EU-Parlamentarier Martin Häusling wurde bereits ein Veto gegen die Verabschiedung der jetzigen Rechtsakt-Version eingelegt. „Reserveantibiotika müssen in erster Linie den Menschen vorbehalten bleiben. Es ist aberwitzig, wenn immer noch oftmals prophylaktisch solche Arzneien über Tränken in der Geflügelmast verabreicht werden. Manche Tierhalter gleichen damit lediglich unangemessene Haltungsbedingungen aus, eine etwa in der Putenmast verbreitete unsägliche Praxis. Ob bei Hühnern oder Ferkeln: Weitüberwiegend gesunde Tiere werden in der industriellen Tiermast unnötigerweise immer wieder mit Antibiotika behandelt. Oftmals besteht keine Möglichkeit kranke Tiere zu separieren, stattdessen ist es leider gängige Praxis, alle Tiere überflüssigerweise mit Medizin zu versorgen. Dies geschieht zumeist über die Tränkeanlagen und öffnet der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen Tür und Tor. Das ist fahrlässig und kann für Menschen lebensbedrohend werden“, erklärt Häusling. Seit 20 Jahren werde über diese Gefahr geredet, und immer noch gebe es bei etlichen Tierhaltern und Tierärzten kein Einsehen. Häusling verweist auf den Humanmediziner Prof. Frank Ulrich Montgomery, der im Rahmen einer Pressekonferenz der Europa-Grünen nochmal bekräftigt habe: Aufgrund der Resistenzbildung müssen heute Menschen sterben, die man früher noch gut behandeln konnte. „Ohne ein scharfes Umsteuern beim Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird sich die Zahl der Toten durch multiresistente Keime drastisch erhöhen. Die Europäische Kommission hat einen Kriterienkatalog vorgelegt, welche Antibiotika als Reserveantibiotika für die Humanmedizin reserviert werden sollen. Doch dieser Katalog bietet viele Schlupflöcher und muss dringend überarbeitet werden. Ich habe deshalb Veto eingelegt. Schließt sich die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen im Umwelt- und Gesundheitsausschuss am 13.7. bei der Abstimmung an, haben wir die Chance, dass der Kriterienkatalog überarbeitet wird. Die entsprechende Plenarabstimmung erfolgt dann im September“, so Häusling. Auch nach Ansicht der acht Organisationen spielt die Einschätzung von Vertretern der Humanmedizin eine wichtige Rolle. Mit der Bundesärztekammer und der Europäischen Ärztevereinigung (Comité Permanent des Médecins Européens, CPME) hätten sich bereits gewichtige Stimmen kritisch geäußert. Die den Brief mitzeichnenden Organisationen in alphabetischer Reihenfolge: Ärzte gegen Massentierhaltung, Cystic Fibrosis Europe, Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace Deutschland, Mukoviszidose - Bundesverband Cystische Fibrose, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft.
12.07.2021
Von: FebL/PM

Der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung soll beendet werden. Foto: Germanwatch/twitter