„Die Realität ist leider eine andere“

In der letzten Ausgabe der Unabhängigen Bauernstimme haben wir über die Zulassungssystematik von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU und diesbezügliche Konsequenzen für die nationale Umsetzung berichtet. Überraschend war hierbei vor allem die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Umweltbundesamt (UBA). Aus diesem Grund haben wir Jochen Flasbarth als politisch zuständigen Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU) zum Themenfeld der europäischen und nationalen Pflanzenschutzmittelzulassung befragt.
Unabhängige Bauernstimme: Sehr geehrter Herr Flasbarth, wie bewerten Sie die Aufgabenteilung zwischen BVL und UBA im Rahmen der Pestizidzulassung? Finden die Belange des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Biodiversität im derzeitigen Verfahren unter Federführung des BVL als Behörde des BMEL eine ausreichende Berücksichtigung?
Wir haben im Pflanzenschutzgesetz eine klar ausformulierte Regelung zur Zuständigkeit des Umweltbundesamtes im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass das Bundesamt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt über die Vermeidung von Schäden für den Naturhaushalt entscheidet. „Im Einvernehmen“ bedeutet, dass sich das BVL bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nicht über Einwände des UBA hinwegsetzen kann. Das UBA ist damit dafür zuständig, die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt zu bewerten - die Biodiversität wird dabei ausdrücklich genannt. Zudem soll es geeignete Risikominderungsmaßnahmen festlegen. Das UBA kann also mit darüber entscheiden, ob der Einsatz eines Mittels grundsätzlich vertretbar ist oder eben nicht; nämlich dann, wenn es sich auf die natürlichen Gegebenheiten schädlich auswirkt, auf die Nahrungsgrundlage für Vögel und Insekten zum Beispiel.
Würde das UBA in der Praxis ungehindert entsprechend seines Auftrages handeln können, wäre für den Umwelt- und Naturschutz viel gewonnen. Die Realität ist leider eine andere. Denn das BVL versucht die Argumente des UBA in einer Reihe von Verfahren regelrecht auszubremsen - teilweise mit fragwürdigen Rechtsauslegungen.
Um diese Situation zu verstehen, muss man den rechtlichen Hintergrund kennen, den ich hier kurz schildern möchte. Der Schutz der Biodiversität als solcher findet derzeit bei der Entscheidung über Zulassungsanträge in Deutschland keine Berücksichtigung. Der Grund dafür ist ein Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts, mit dem es das BVL dazu verpflichtet hat, in zwei Fällen, einem Herbizid und einem Insektizid, die Zulassungen ohne die vom UBA geforderten Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität zu erteilen. Das Gericht sagt, so lange es keine europäische Leitlinie zur Bewertung von Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt gibt, kann diese auch nicht vorgenommen werden. Diese Rechtsauffassung der europäischen Vorgaben teile ich ausdrücklich nicht.
Dennoch respektiert das UBA natürlich das Urteil. Aus diesem Grund zieht das UBA existierende Leitlinien der Europäischen Agentur für die Sicherheit von Lebensmittelns (EFSA) heran, auf deren Grundlage sich die Auswirkungen auf Insekten bewerten lassen. Allerdings ist das nicht vollumfänglich möglich. Es lassen sich immerhin unvertretbare Auswirkungen auf einzelne Arten vermeiden.
Wie kann es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland als in dem Verfahren der vom BMU geforderten Biodiversitätsauflagen beklagte Partei, ein erstinstanzliches Urteil mit weitreichenden Konsequenzen für zukünftige nationale Beschränkungen von in anderen EU-Staaten zugelassenen PSM, akzeptiert anstatt in Revision zu gehen?

Sie sprechen das schon bei der vorherigen Frage von mir genannte Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts Braunschweig an. Ich halte das für einen rechtspolitischen Skandal, weil es die Überprüfung eines Urteils zu einer behördlichen – übrigens im Einvernehmen der beteiligten Behörden ergangene - Entscheidung fahrlässig ausschlägt. Zusätzlich existiert hier auch noch ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts zum Pflanzenschutzmittel Mertil, in dem eine seit Jahren bewährte Beschränkung bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels zum Schutz des Grundwassers vom Gericht gekippt wurde. In beiden Fällen schränkt das Gericht den Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des UBA beim Schutz der Biodiversität erheblich ein. Das hat fatale Folgen für die Umweltprüfung der Pflanzenschutzmittel. Es droht z.B., dass wir das in der Vergangenheit erreichte Niveau beim Gewässerschutz, also zum Beispiel durch Abstandsregeln beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, so nicht werden halten können. Um es klar zu sagen: Ich halte dies für europarechtlich zweifelhaft. Wir fanden es daher in beiden Fällen geradezu zwingend, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Da es dabei um grundlegende Fragen der Auslegung von EU-Recht geht; wäre auch die Befassung des EuGH angezeigt gewesen.
Leider hat das Bundeslandwirtschaftsministerium sich geweigert, mit seiner nachgeordneten Behörde BVL gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen und letztlich einen Vorlagebeschluss beim EuGH zu erwirken. Dies zeigt eine entscheidende organisatorische Schwachstelle in der Behördenorganisation des Bundes: Das BVL müsste eigentlich dem Verbraucherschutzministerium unterstellt sein, um die ganz offenkundigen Interessenskonflikte innerhalb der jetzigen Behördenzuordnung aufzulösen.
Wie kann es gelingen, den vom UBA unter anderen vertretenen Schutzgütern menschliche Gesundheit und Schutz der Biodiversität im Rahmen der PSM-Zulassung eine ihnen angemessene Rolle und Wertsetzung zukommen zu lassen?
Auch hier spreche ich wiederum nur zum Naturhaushalt, zu dem die Biodiversität untrennbar gehört. Für den Schutz des Naturhaushalts wäre schon viel gewonnen, wenn das UBA die Funktion wahrnehmen könnte, die es im Pflanzenschutzgesetz zugewiesen bekommen hat. Das UBA müsste also rechtzeitig in Gerichtsverfahren eingebunden werden, in denen Umweltbelange Streitgegenstand sind. Zudem erwarten wir, dass das UBA auf EU-Ebene immer eng eingebunden wird, z.B. wenn es um die Umweltbewertung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln geht. Ich erlebe hier immer wieder, wie die Expertise des UBA im Interesse bestimmter Teile der Agrarwirtschaft ausgebremst wird. Insgesamt müssen wir mit dem Koalitionsvertrag für die nächste Bundesregierung, die gesamte Pflanzenschutzmittelzulassung viel stärker am Europäischen GreenDeal ausrichten. Der Schutz der Umwelt und eng damit verbunden das Vorsorgeprinzip müssen dabei deutlich gestärkt werden.
Vielen Dank für das Gespräch!mn
05.07.2021
Von: mn

Staatssekretär Jochen Flasbarth Foto: BMU