Gemeinwohlprämie: Die Zeit ist reif!

Auf der letzten Konferenz der Agrarminister*innen und Senator*innen (AMK) haben die Bundesländer ein weiteres einstimmiges Bekenntnis zur Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) abgegeben und beschlossen, bei der Arbeit einer noch einzurichtenden Arbeitsgruppe auch „ähnlich aufgebaute Prämienmodelle, wie sie zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) vorgelegt hat, zu berücksichtigen. Die AMK verweist in ihrem aktuellen Beschluss auf ihre Entscheidung vom 25.09.2020, wonach sie im Modellansatz einer Gemeinwohlprämie des DVL eine Möglichkeit sieht, umweltwirksame Maßnahmen der Landwirtschaft zu steigern und einkommensrelevant in den Betriebskonzepten zu verankern. Damit wollen die Agrarminister*innen und Senator*innen die Agrarbeihilfen der Zukunft auf Basis des DVL-Punktemodells weiter qualifizieren. Der DVL begrüßt die Entscheidung: „Damit ist der Wechsel zur gemeinwohlorientierten Agrarpolitik vorgezeichnet“, kommentiert Josef Göppel, Vorsitzender des DVL. Die Länder erachten es für sinnvoll, dem Thünen-Institut, das der Gemeinwohlprämie bereits „gute Noten“ erteilt hatte, einen Folgeauftrag zu erteilen, um die Gemeinwohlprämie im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung, Regionalisierung und die Kompatibilität mit länderspezifischen Maßnahmen der zweiten Säule zu prüfen. Die Inwertsetzung vorhandener extensiver Verfahren und bereits erbrachter Leistungen sowie die Klärung beihilferechtlicher Fragen zu Anreizwirkungen seien dabei ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen. EU-Trilog orientiert sich an Gemeinwohlprämie
Weiteren Rückenwind bekommt laut DLV die Gemeinwohlprämie auf europäischer Ebene. Bei den jüngsten GAP-Verhandlungen im Rahmen des Super-Trilogs Ende Mai wurde auf Initiative des Europäischen Parlamentes eine zusätzliche Verpflichtung festgeschrieben, wonach die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit und Effizienz der Öko-Regelungen sowie deren Prämienhöhe durch ein Bewertungs- oder Punktesystem zusätzlich nachweisen müssen, wie es dem Modell der Gemeinwohlprämie zugrunde liegt. „Die Nachweispflicht stellt sicher, dass die ökologischen Maßnahmen in Feld und Flur auch tatsächlich dauerhaft angewandt werden“, betont Göppel. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission ihr positives Votum zur Gemeinwohlprämie mitgeteilt. Gemeinwohlprämie liefert konkrete Lösungen
Unverständlich ist für den DVL das Gezerre um die Öko-Regelungen auf Bundesebene. „Die beschlossenen GAP-Gesetze sind weiterhin Stückwerk und werden auch durch punktuelle Nachbesserungen nicht besser“, bemerkt Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL. Noch immer sind viele Fragen für die Praxis ungeklärt, beispielsweise die Kombinierbarkeit der Maßnahmen untereinander und mit der 2. Säule, aber auch die faire Berücksichtigung der Bio-Betriebe im neuen, noch ungewissen Prämiensystem. Der DVL hat im Zuge seiner Untersuchungen zur Gemeinwohlprämie bereits konkrete Lösungen erarbeitet, wie mit einem Punktesystem auch Mehrleistungen der Biologischen Landwirtschaft in den Öko-Regelungen abgebildet werden können. Der DVL weist nach eigenen Worten zusammen mit der AbL seit Jahren auf die Vorzüge von Punktemodellen in der Agrarförderung hin. „Mit den jüngsten Entscheidungen des GAP-Trilogs und der Agrarministerkonferenz kann sich jetzt die Bundesregierung auf den Weg machen, mit einem Punktemodell die Agrarförderung wirklich zu reformieren. Die Zeit ist jetzt reif!“ resümiert Metzner.
21.06.2021
Von: FebL/PM

Mit der Gemeinwohlprämie werden Fördersysteme nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet. Bildquelle: DVL