AbL-Kampagne zur Gemeinwohlverpachtung: „Öffentliches Land in Bauern- und Bäuerinnenhand!“

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat gemeinsam mit Aktion Agrar direkt vor dem Landtag in Magdeburg, noch vor der Landtagswahl, auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht: Bereits zum zweiten Mal hat es eine Landesregierung in Sachsen-Anhalt nicht geschafft, Landgrabbing zu verhindern – nach wie vor kaufen außerlandwirtschaftliche Investoren Landwirtschaftsbetriebe ungehindert auf. Im Rahmen der Aktion hat die AbL auch die Kampagne zur Gemeinwohlverpachtung unter dem Motto „Öffentliches Land in Bauern- und Bäuerinnenhand!“ gestartet. Denn Städten, Gemeinden, Ländern und Kirchen gehört häufig viel Land und sie verpachten es oft eher gedankenlos, weil die meisten Verwaltungen nach Ansicht der AbL aufgrund ihrer finanziellen und personellen Situation kaum in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ein jetzt vorgestellter Katalog von Kriterien zur Pächterauswahl soll helfen, auch diesen Missstand abzustellen. Im Rahmen er Aktion sagte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL, mit Blick auf die Landtagswahl am Sonntag und die Bundestagswahl im September: „Es schafft extremen Unfrieden in den Dörfern, wenn einerseits bäuerlichen Betrieben die Existenzgrundlage entzogen wird und andererseits einige Wenige zu Millionären werden, weil sie ihre Betriebe verscherbeln. Wir erwarten von der neuen Landesregierung und der neuen Bundesregierung eine Bodenpolitik für die Mehrheit der bäuerlichen Betriebe statt für die außerlandwirtschaftlichen Investoren.“ Ein sehr enttäuschendes Resümee der ablaufenden Wahlperiode zog Claudia Gerster, Bäuerin aus dem Burgenlandkreis: „Viele Probleme wurden verschlafen, der Ausverkauf der Landwirtschaft nicht gestoppt. Einer der wenigen Lichtblicke ist das Existenzgründungsprogramm.“ Weitere Unterstützung für Existenzgründer*innen forderte Philine Schuster von Aktion Agrar ein: „Beistand bei der Konzeptentwicklung und bevorzugte Flächenverpachtung an Neugründer*innen – nur so können wir die neuen Generationen an Landwirt*innen und Gärtner*innen ausreichend unterstützen.“ Dazu dienen soll auch der von der AbL erarbeitete Katalog von Kriterien zur Pächterauswahl. Neben zwei Ausschlusskriterien (Gentechnikeinsatz und Verpachtung an Betriebe, die nicht eigenständig geführt werden oder Bestandteil einer Holding sind), sieht der Katalog für Kriterien wie zum Beispiel regionale Herkunft der Pachtbewerber*innen, Existenzgründer*innen, durchschnittliche Schlaggröße, Betriebsgröße, ökologische Bewirtschaftung, Strohhaltung von Schweinen, Weidehaltung aller Wiederkäuer im Betrieb oder Freilandhaltung von Geflügel die Vergabe von Punkten (0 bis 3) vor. Der/die Pachtbewerber*in mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. „Mit dieser Auswahl werden die Weichen gestellt, ob Arbeitsplätze in der Region erhalten oder gar geschaffen werden, ob ausgeräumte Landschaften wiederbelebt werden und schlussendlich die Dörfer als Lebensraum attraktiv bleiben. Mit der Entscheidung an wen das Land verpachtet wird, fällt auch die Entscheidung, ob eine Vielfalt an Betrieben erhalten und gefördert wird, was wiederum vielfältige, positive Effekte für Umwelt, Klima und Tierwohl mit sich bringt“, heißt es in dem AbL-Positionspapier zur Gemeinwohlverpachtung.