Thüringen setzt im Bundesrat ein starkes Zeichen für die Agroforstwirtschaft

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland begrüßt die Initiative des Landes Thüringen im Bundesrat mit dem Titel "Initiative Biodiversität- und Klimaschutz - Neue Wege der Landnutzung wagen - Agroforstwirtschaft im Verwaltungssystem verankern". Die anderen Bundesländer ruft die AbL dazu auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Unter Agroforstwirtschaft wird allgemein eine nachhaltige Landnutzung verstanden, bei der Landwirtschaft mit dem Anbau von Gehölzen kombiniert wird, um möglichst vielseitige Synergieeffekte aus ökonomischer und ökologischer Sicht zu generieren. Der von Thüringen nun eingebrachte Entschließungsantrag hat hierbei zum Ziel, die Agroforstwirtschaft im Agrarfördersystem fest zu verankern, um die zukunftsweisenden Potentiale von Agroforstsystemen in der landwirtschaftlichen Praxis zu erschließen.

Daniel Fischer, Agroforstbeauftragter der AbL Mitteldeutschland, erklärt: "Wir unterstützten diese richtungsweisende Initiative aus Thüringen mit voller Kraft und rufen alle anderen Bundesländer dazu auf, den Antrag zu unterstützen! In der landwirtschaftlichen Praxis bestehen weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheiten und Hemmnisse. Dies geschieht zum großen Leidwesen der Praktiker und ignoriert zudem die Tatsache, dass Agroforstsysteme vielseitige Umwelt- und Klimaleistungen bereitstellen können."

Was nun dringend benötigt werde, sei eine klare und rechtsverbindlichen Definition, die vorsieht, dass ein Agroforstsystem eine produktive landwirtschaftliche Fläche darstellt, auf der sich außer der Hauptfrucht veränder- und rückwandelbare Teilflächen mit Agroforstgehölzen befinden. „Diese Kombination sollte grundsätzlich einem agroforstwirtschaftlich geprägten Systemcharakter entsprechen und als vollwertige landwirtschaftliche Landnutzungsform bundesweit anerkannt werden. In allen Belangen und in voller Fläche sind Agroforstsysteme den herkömmlichen landwirtschaftlichen Landnutzungsformen hierbei gleichzustellen!", fordert Fischer und fährt fort: "Die Definition ist hierbei so weit zu fassen, dass größtmögliche Handlungsspielräume für eine große Vielfalt an unterschiedlichen Agroforstsystemen in der Landwirtschaft geschaffen werden. Unnötige Beschränkungen bezüglich der Anzahl an Gehölze oder des zulässigen Artenspektrums gilt es hierbei unbedingt zu vermeiden, da dies die Landwirte in der Umsetzung nur behindern würde."

Nach dem erfolgten Bundestagsbeschluss vom 13.01.2021 zur Agroforstwirtschaft müsse die Bundesregierung nun ihre Hausaufgaben machen und die nötige rechtsverbindliche Definition nun schnellstmöglich erarbeiten. „Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für einen verlässlichen Rechtsrahmen und zur Aufnahme von Agroforstsystemen als Fördertatbestand in die nationalen Förderprogramme. Aus gemeinwohlorientierter Sicht gilt es nun rasch zu handeln, um die gesteckten Klima- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Dies haben Thüringens Umweltministerin Siegesmund und Landwirtschaftsminister Hoff bereits erkannt und dankenswerterweise aufgegriffen. Der Vorstoß aus Thüringen ist vor diesem Hintergrund ein willkommener Anlass, um die Etablierung der Agroforstwirtschaft länderübergreifend weiter voran zu bringen!", äußert Fischer abschließend.